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preparatory:AB 261454

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Antrag der Minderheit Lüscher, die die Aufteilung der Vorlage ablehnen wollte, ist zurückgezogen. Das haben wir natürlich sozusagen auch der Covid-Situation zu verdanken, weil diese dazu geführt hat, dass die weitere Beratung der Vorlage wahrscheinlich noch länger gedauert hätte.

Der Rückweisungsantrag der Minderheit Nidegger verlangt, dass die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen wird, um zwei wesentliche Kritikpunkte aufzunehmen, nämlich den übermässigen administrativen Aufwand für die Polizei und die Verfahrensrolle der Opfer, die im geltenden Recht unzureichend sei. Ihre Kommission war mehrheitlich der Auffassung, dass diese Punkte allenfalls bei der Beratung beleuchtet werden könnten und sich deshalb eine Rückweisung nicht lohne. Die Kommission hat sich mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Rückweisung ausgesprochen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.

Noch eine Anmerkung, die mir wichtig zu sein scheint: In der Debatte ist man bereits auf den Entwurf 1 eingegangen - auch ich habe das getan. Wir werden, wenn wir diesen Entwurf nach der Kommissionsarbeit im Rat behandeln, Zeit und Gelegenheit haben, dann vertieft die Debatte über all die Kritikpunkte, die nun genannt worden sind oder noch genannt werden, zu führen. Jetzt geht es nur um den Entwurf 2 und darum, diese Lücke zwischen der ordentlichen Haft und einer allfälligen Sicherheitshaft bei hochgefährlichen Personen, für die die gesetzliche Grundlage fehlt, zu schliessen. Wir beraten jetzt eigentlich nur den Entwurf 2.