preparatory:AB 266532
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Die Bundespräsidentin hat Mitte März 2020 öffentlich versichert: "Wir lassen euch nicht im Stich." Heute zeigt es sich, ob dies eine leere Floskel ist oder ob wir hier im Saal die Grösse haben, unsere Unternehmen und unsere Bevölkerung nicht im Stich zu lassen.
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheitsanträge Prelicz-Huber und Meyer Mattea sowie den Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti im Bereich der Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls, den Minderheitsantrag Gysi Barbara im Bereich der beruflichen Vorsorge, die Minderheitsanträge Prelicz-Huber und Maillard im Bereich der Arbeitslosenversicherung sowie die Minderheit II (Weichelt-Picard) und die Minderheit I (Feri Yvonne) betreffend Massnahmen zur Unterstützung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie unterstützt ferner die Minderheit Maillard bezüglich der Kaufkraft, die Minderheit Prelicz-Huber zum Sozialplan und den Antrag der Mehrheit bezüglich des Ausscheidens aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres.
Die Sicherung der materiellen Existenz ist enorm wichtig, eben auch für Personen, welche ihre Erwerbstätigkeiten massgeblich einschränken mussten, und nicht nur für Personen, welche sie ganz unterbrechen mussten. Auch sollen Personen anspruchsberechtigt sein, wenn sie selbstständigerwerbend im Sinne von Artikel 12 ATSG sind. Der Bundesrat muss die verschiedenen Kategorien vergleichbar behandeln.
Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit nicht, wonach die Arbeitgebenden zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen die Arbeitgeberbeitragsreserven für die Vergütung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge verwenden dürfen.
"Wir lassen euch nicht im Stich" soll auch für die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit verschiedenen Arbeitgebenden, Projektaufträgen oder Gagen sowie für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gelten. Nicht im Stich lassen heisst für die Grünen auch, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen bei Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent erhalten. Nicht im Stich lassen wollen die Grünen auch die Institutionen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Schlussendlich ist es enorm wichtig, dass Versicherte, die nach dem 31. Juli 2020 sowie nach Vollendung des 58. Altersjahrs aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst worden ist, ab dem 1. Januar 2021 die Weiterführung ihrer BVG-Versicherung beantragen können. Es darf nicht sein, dass Corona zu lebenslänglicher Sozialhilfe führt. Dies darf nicht sein.
Besten Dank für die Unterstützung der erwähnten Minderheits- und Einzelanträge. Wir wollen unsere Unternehmen und unsere Bevölkerung wirklich nicht im Stich lassen.