preparatory:AB 267109
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Die Unterstützung der Kultur ist eine der wichtigen Bestimmungen in diesem Gesetz. Ich habe zwei technische Bemerkungen zur Illustration, auch für Kollege Minder. Die vorliegende Bestimmung ist auch eine Kann-Bestimmung, aber eine unechte Kann-Bestimmung, wie im Landwirtschaftsrecht: "Kann" heisst hier, dass ja alles im Detail ausformuliert ist; es ist ausformuliert, welche Leistungsansprüche bestehen. Das ist der Gegensatz zu den Bestimmungen, die von Kollege Minder vorhin "Primärbestimmungen" genannt worden sind. Bei diesen sekundären Massnahmen heisst "kann" eben auch, dass diese Beiträge gesprochen werden sollen bzw. diese Kriterien Anwendung finden.
Was auch wichtig ist und vielleicht dann für die neu eingeführten Massnahmen für Härtefälle bei Unternehmen eine Rolle spielt: Es sind auch Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen vorgesehen. Es sind spezifische Beiträge für die Kantone vorgesehen, die hier mitziehen müssen; auch das ist eine bewährte Vorgehensweise im Kulturbereich.
Nun zur verbleibenden Differenz: Sie spiegelt eigentlich auch den Zustand nach den Mitberichten der Kommissionen unseres Rates. Die WBK hat, wie jetzt der Nationalrat, einen Betrag von 100 Millionen Franken vorgeschlagen, so, wie es der Minderheitsantrag Graf Maya aufnimmt; ich selber bin ja Teil dieser Minderheit. Die FK hat uns nachdrücklich gebeten, bei 80 Millionen zu plafonieren; auch die FK war prominent in unseren Kommissionen vertreten und letztlich erfolgreich gegenüber der Logik der WBK, der Stammkommission, die diese Massnahmen behandelt und auch vorgeschlagen hat. Es ist am Rat zu entscheiden, wem hier gefolgt wird: Die Mehrheit der SGK folgt der FK, die Minderheit der SGK folgt der WBK.