preparatory:AB 268712
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Ich bewundere die Juristen immer wieder dafür, wie sie Klarheit in einer komplexen Welt schaffen können und Unklarheit dort, wo eigentlich für jedermann Klarheit besteht. Ich versuche zu übersetzen, was das bedeutet, wenn wir diese Fahrlässigkeit herausnehmen.
Ich war vor etwa zwei, drei Jahren mit dem Auto am Berninapass unterwegs. Am Ende des Passes, bei einer leichten Neigung der Strasse, war ich während eines lockeren Gesprächs unaufmerksam, aber sicher nicht in der Absicht unterwegs, Geschwindigkeitsrekorde zu brechen - und plötzlich hat es geblitzt, aber nicht gedonnert. Dann weiss man, was einem blüht. Ein paar Tage oder Wochen später hat es dann tatsächlich gedonnert: Ich fuhr im Bereich von Tempo 80 knapp über 100. Der ganze Spass hat mich deutlich über 1000 Franken gekostet. Die Bündner Busse plus die Solothurner Administrativmassnahmen beliefen sich auf deutlich über 1000 Franken.
Was hat das für Folgen gehabt? Es hat zur Folge gehabt, dass ich das Bedienungshandbuch meines Autos zur Hand genommen und endlich einmal nachgeschaut habe, wie man den Tempobegrenzer einschaltet. Den hatte ich zur Verfügung, aber ich wusste nicht, wie das funktioniert. Seither fahre ich immer mit dem Tempobegrenzer, und ich möchte gar fast darauf wetten, dass ich keine Geschwindigkeitsbusse mehr erhalten werde. Das Strafrecht weist nicht nur eine Verknüpfung mit dem Verschulden auf, sondern es hat eben auch eine generalpräventive Wirkung. Seither fahre ich vorsichtig.
Ein zweites Beispiel steht in Artikel 174 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer: "Wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung [PAGE 897] obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, insbesondere a. die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht einreicht [...], wird mit Busse bestraft." Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer betrifft uns alle. Meine Mutter hat zu Lebzeiten - da war sie immer stolz darauf - die Steuererklärung immer selber ausgefüllt. Natürlich hat man ihr ein bisschen geholfen, aber das wollte sie selber erledigen. Sie wollte mit dem Staat im Reinen sein. Wenn sie jetzt dort vergessen hätte, ihren AHV-Abschnitt einzureichen - das wäre eine Fahrlässigkeit gewesen, sie wollte den Staat nicht bescheissen -, dann hätte sie bestraft werden können. Aber zum Glück haben die Steuerbeamten im Kanton Graubünden - damals war Martin Schmid Finanzdirektor - nicht nur Hirn, sondern auch ein bisschen Herz. Sie hätten gemerkt, dass da irgendjemand etwas versehentlich nicht eingereicht hat. Sie hätten diese Person freundlich gemahnt - zweifellos ohne Busse.
Auch dort also, wo Fahrlässigkeit strafbar ist, kann man gesunden Menschenverstand walten lassen, und die Welt ist in Ordnung.
In der Kommission hat uns die Verwaltung dargelegt, in welchen Nebengesetzen diese Fahrlässigkeit nicht strafbar ist:
-[NB]Im Geldspielgesetz: Wer Geldspiele oder Spielbanken betreibt, ist bei Fahrlässigkeit nicht strafbar.
-[NB]Bei Konsumkrediten: Wenn diejenigen, die gewerbsmässig Konsumkredite gewähren, eine Fahrlässigkeit begehen, sind sie nicht strafbar.
-[NB]Beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Wer in der Finanzbranche professionell tätig ist und fahrlässig etwas verpasst oder vernachlässigt, ist nicht strafbar.
Auf der anderen Seite haben wir das Strassenverkehrsgesetz und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Bei den Staatssteuern ist es genau das Gleiche. Wo alle betroffen sind, ist Fahrlässigkeit strafbar.
Wenn ich jetzt also in Juristenmanier sagen würde: "Ich will die komplizierte Welt den Leuten einfach erklären", dann müsste ich sagen: "Überall dort, wo Otto Normalverbraucher und seine Angetraute betroffen sind, ist Fahrlässigkeit strafbar. Überall dort, wo hoch bezahlte Spezialisten am Werk sind, ist Fahrlässigkeit nicht strafbar." Da muss ich Ihnen sagen, da sträubt sich bei mir mein Gerechtigkeitsempfinden.
Bei allem Verständnis für den juristischen Ästhetizismus von Kollege Rieder - wenn die Eleganz der Gesetzgebung im Widerspruch zur Gerechtigkeit steht, dann entscheide ich mich für die Gerechtigkeit. Deshalb bin ich für die Beibehaltung der Strafbarkeit der Fahrlässigkeit. Im Übrigen hat uns die Verwaltung bestätigt, dass im Rahmen des CO2-Gesetzes praktisch nie Fahrlässigkeit untersucht oder bestraft werden musste. Aber die Bestimmung hat eine generalpräventive Wirkung, welche die Leute dazu anhält, ihre Aufgaben sorgfältig und aufmerksam zu erfüllen. Sonst wird derjenige, der einen möglichst einfältigen Finanzchef einsetzt, sagen können: "Ja, er ist halt ein bisschen doof und hat das unabsichtlich und ohne Vorsatz gemacht. Deshalb ist es nicht strafbar."
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und, wie es im Differenzbereinigungsverfahren eigentlich erwartet wird, eine Differenz aus dem Weg zu schaffen.