preparatory:AB 269888
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz hatte heute Morgen noch zwei Differenzen zu bereinigen, eine in Artikel 8a und eine in Artikel 10 des Covid-19-Gesetzes.
Bei Artikel 8a, "Härtefallmassnahmen für Unternehmen", ist die Einigungskonferenz dem Ständerat gefolgt. Demnach liegt ein Härtefall vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist dabei zu berücksichtigen.
Bei Absatz 1 von Artikel 10, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls", wurde ein Kompromiss zwischen der ständerätlichen und der nationalrätlichen Fassung gefunden. Die Einigungskonferenz hat definiert, was unter "massgebliche Einschränkung" zu verstehen ist. Als massgeblich eingeschränkt gelten Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 ausweisen. Neben einer Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent braucht es einen Erwerbs- oder Lohnausfall. Damit wird verhindert, dass sich ein Inhaber einer AG oder GmbH trotz Umsatzeinbusse weiterhin den unveränderten Lohn auszahlt und gleichzeitig EO bezieht. Mit dieser Definition des Begriffs "massgebliche [PAGE 1765] Einschränkung" schaffen wir Klarheit, Rechtssicherheit und machen das Gesetz vollziehbarer.
In der Einigungskonferenz wurde nochmals die Frage des massgebenden Einkommens und allfälliger Schwellenwerte gestellt. Es wird mit dieser Gesetzesänderung das ordentliche EO-Recht gelten. Die Tagesentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, maximal 196 Franken pro Tag, unabhängig davon, wie hoch das anrechenbare Einkommen ist. Das heisst, die Obergrenze von maximal 9000 Franken gemäss Covid-19-Verordnung gilt nicht mehr.
Artikel 10 tritt rückwirkend auf den 17. September in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.
Mit der Bereinigung dieser Differenzen haben wir eine komplexe und anspruchsvolle Gesetzgebung in Rekordgeschwindigkeit abgeschlossen. Für den ausserordentlichen Einsatz danke ich namens der Kommission den Mitarbeitenden der Verwaltung und des Kommissionssekretariates. Zu jeder Tages- und Nachtzeit haben sie für unsere Kommissionsarbeit fachliche und administrative Unterstützung geleistet.
Die Einigungskonferenz hat der Bereinigung beider Differenzen einstimmig zugestimmt, und ich bitte Sie, diesen Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen.