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preparatory:AB 270104

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommission zur Armeebotschaft. Diese umfasst fünf Vorlagen: erstens den Zahlungsrahmen, zweitens das Rüstungsprogramm 2020, drittens die Verpflichtungskredite, viertens die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems und fünftens das Immobilienprogramm.

Was die Investitionen betrifft, umfasste die Armeebotschaft in den vergangenen Jahren die Verpflichtungskredite zum Rüstungsprogramm, zur Beschaffung von Armeematerial und zum Immobilienprogramm VBS.

Bei der Führungsfähigkeit, dem ersten von drei Schwerpunkten, werden die Sprachkommunikation und die Datenübermittlung der Armee verbessert. Damit die Armee während Krisen und bei Cyberattacken einsatzfähig bleibt, muss sie über moderne, robuste Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik verfügen. Diese müssen auch in ausserordentlichen Situationen funktionieren, das heisst krisenresistent sein.

Der zweite Schwerpunkt der Armeebotschaft ist, wesentliche Fähigkeiten der Bodentruppen zu erhalten. Die Bodentruppen sollen stärker auf ein Konfliktbild ausgerichtet werden, das durch eine Vielzahl verschiedener Akteure und Aktionsformen geprägt ist. Dabei soll die Armee mobil sein und auch verstärkt die zivilen Behörden unterstützen können. In diesem Sinne beinhaltet die Vorlage, die zum Teil über dreissig Jahre alte Ausrüstung für die militärische Katastrophenhilfe [PAGE 1794] für 116 Millionen Franken zu erneuern und an zeitgemässe Standards anzupassen.

Neben der Katastrophenhilfe soll die Fähigkeit der Armee zu mobilen Einsätzen in einem bewaffneten Konflikt erhalten werden. Diese Fähigkeit deckt heute unter anderem der Schützenpanzer 2000 ab. Altersbedingt können einzelne Bauteile nicht mehr beschafft werden; ohne Massnahmen werden die Schützenpanzer ab etwa 2023 nicht mehr einsatzbereit sein.

Mit dem dritten Schwerpunkt der Armeebotschaft soll die Anzahl der Immobilienstandorte weiter reduziert werden, wie dies das Stationierungskonzept vorsieht.

Die Kommission hat die Botschaft und die fünf Bundesbeschlüsse intensiv beraten. Sie hat dabei die sicherheitspolitische Lage und die Konsequenzen für die Armee berücksichtigt und ist sich bewusst, dass die Fragen des Risikomanagements oder der langfristigen Ausrichtung der Sicherheitspolitik im sicherheitspolitischen Bericht zu regeln sind. Dort wird die Auslegeordnung der Risiken gemacht und erläutert, wie ihnen begegnet werden soll.

Die Armeebotschaft ist nun die Umsetzung des Berichtes für die nächsten Jahre zur Frage, wie also in den nächsten vier Jahren im vorgegebenen Rahmen agiert werden soll. Mit dem Zahlungsrahmen von 21,1 Milliarden Franken für die Jahre 2021 bis 2024 wird es möglich sein, die erwähnten Systeme zu erneuern, namentlich die Kampfflugzeugflotte sowie das System der bodengestützten Luftverteidigung. Die Kommission begrüsst ausdrücklich, dass die Vorlage ein reales Wachstum des Armeebudgets von 1,4 Prozent pro Jahr vorsieht. Dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen realen Wachstum der Bundesausgaben.

Sicherheit, Frieden, Wohlstand - eine der wichtigsten Staatsaufgaben ist die Gewährleistung der Sicherheit. Sicherheit definiert sich durch die Abwesenheit von Gefahr. Es wäre wohl vermessen zu behaupten, dass derzeit keine Gefahren für die Schweiz vorhanden sind. Sie artikulieren sich aktuell nicht durch bewaffnete Konflikte in der Schweiz oder in unseren Nachbarländern. Unabhängig davon, wo und wie sich Gefahren darstellen, hat die Schweizer Armee den Auftrag, sich darauf vorzubereiten.

Die uns bekannte und geschätzte Sicherheit ist nicht nur Basis für Frieden, soziales Zusammenleben und Wohlstand, sondern auch ein wichtiges Element der Aussenwahrnehmung. Die Schweiz ist weltweit gesehen ein Hort der Sicherheit. Wir tun gut daran, dieses Privileg weiter zu pflegen und der Sicherheit Sorge zu tragen.

Die Armee trägt zur Sicherheit der Schweiz massgebend bei, auch bei einer sich ändernden Bedrohungslage und bei der Veränderung der Risiken. Damit dieser Auftrag, der auch in der Bundesverfassung verankert ist, umgesetzt werden kann, benötigt die Armee Ressourcen. Es sind dies vorwiegend finanzielle Mittel, um die erforderlichen technischen, baulichen und personellen Körper einsatzfähig zu halten. Eine Armee am Leben erhalten zu wollen, ohne ihr die notwendigen Mittel zu sprechen, ist ein Abschied auf Raten. Ihre Kommission will die Einsatzfähigkeit, die Modernisierung und die Vorbereitung der Armee auf die aktuelle Lage wie auch auf künftige Aufgaben mit der Freigabe der notwendigen Finanzmittel sicherstellen und die Armee in der Erfüllung ihres Auftrages stärken. Die Kommission ist deshalb einstimmig auf die Bundesbeschlüsse eingetreten und beantragt Ihnen, das auch zu tun.

Die Kommission hat auch den Mitbericht der FK-N zur Kenntnis genommen, welche der Sicherheitspolitischen Kommission und dem Nationalrat beantragt, einzutreten und den fünf Bundesbeschlüssen zuzustimmen.

Den Antrag der Minderheit Schlatter auf Rückweisung aller Bundesbeschlüsse sowie den Antrag der Minderheit Seiler Graf auf Rückweisung nur der Vorlage 1 hat Ihre Kommission jeweils mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Begründung zur Rückweisung aller Bundesbeschlüsse vermochte die Kommission nicht zu überzeugen, dies aus folgenden Gründen: Die Abbildung der realistischen Bedrohungsszenarien und der daraus abgeleitete Mitteleinsatz sind nicht in der Armeebotschaft angesiedelt, sondern - wie schon gesagt - im sicherheitspolitischen Bericht. Dort kann dann vertieft über Cyberrisiken, die Terrorbekämpfung sowie die Bekämpfung von Notlagen und Katastrophen diskutiert und können die Schwerpunkte gesetzt werden. Die Rückweisung würde aus Sicht der Kommission nicht die gewünschte Klarheit bringen, da bis zum Vorliegen der neuen Botschaft auch andere Bedrohungen entstehen können. Ein Blick in die jüngste Vergangenheit bestätigt das: Wer von Ihnen hätte vor vier Jahren ein Virus als Auslöser einer Mobilmachung erkannt? Wohl kaum jemand! Die Lehren aus der Mobilmachung im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden sowieso gezogen, unabhängig von der Armee-Botschaft.

Die Kommission ist deshalb der Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg für die nächsten vier Jahre der richtige ist. Es ist der logische Schritt, damit die Armee ihre Mittel erhält und ihren Auftrag erfüllen kann.

Der Minderheitsantrag Seiler Graf will den Zahlungsrahmen zurückweisen, vor allem mit Fokus auf die finanzielle Situation des Bundes. Die Minderheit formuliert dazu ein Wunschprogramm von Aufträgen an den Bundesrat, um die Botschaft neu aufzubauen; dies mit dem Ziel, Prioritäten neu zu setzen, die aus ihrer Sicht aktuelle militärische Bedrohungslage abzubilden, eine Konzentration bei den Bereichen Terrorismus, Informationskriege, Cyberwar, Cyberdefence zu haben und die Vorlage nicht nur auf territoriale Kriege auszurichten.

Die Kommission sieht das nicht so. Auch die Begründung zum Rückweisungsantrag, dass nicht weniger Geld gesprochen werden soll, sondern nur die Prioritäten neu zu setzen seien, war nicht mehrheitsfähig. Die Kommission will die vorgesehenen Mittel zur Verfügung stellen und die aktuelle Struktur der Botschaft beibehalten. Mit den wiederkehrenden Finanzbeschlüssen von erheblicher Tragweite werden die Mittel für wichtige Aufgabenbereiche des Bundes beschlossen. Sollten durch die Corona-Krise Sparprogramme nötig sein und die Allokation der finanziellen Mittel neu geordnet werden, soll das aus Sicht der Kommission nicht in vorauseilendem Gehorsam gemacht werden, sondern dann, wenn es ansteht.

Ihre Kommission will eine Armee, die auf der Basis der Neutralität und der Unabhängigkeit die Sicherheit der Schweiz gewährleistet. Die Armee ist die erste und letzte Reserve der Schweiz, um Freiheit und Wohlstand auch für die nächste Generation zu erhalten. Investitions- und Rüstungsplanung gehen Hand in Hand, die Zahlen sind abgestimmt und die Einkaufsliste liegt vor. Es liegt nun am Parlament, dies umzusetzen.

Abschliessend die Haltung der Kommission: Die Kommission beantragt einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Sie beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, die beiden Anträge, die hier als Rückweisungsanträge der Minderheiten vorliegen, abzulehnen. Den Bundesbeschlüssen 1 bis 5 stimmt die Kommission ebenfalls grossmehrheitlich zu. Die Details dazu werde ich bei Block 1 und Block 2 der Detailberatung erläutern.