Lexipedia

preparatory:AB 270440

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-24

Wortprotokoll

Die WBK hat sich sehr einlässlich mit der vorliegenden Motion befasst. Was will diese? Der Bundesrat soll beauftragt werden, in seiner nächsten BFI-Botschaft Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität - zum Beispiel Stipendien, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung oder Sprachförderung - vorzusehen. Diese BFI-Botschaft, die in der Motion erwähnt ist, verabschieden die eidgenössischen [PAGE 1038] Räte in dieser Session. Die Mehrheit der Kommission ist darum auch der Meinung, dass der Motionsauftrag somit erfüllt ist und die Motion nach Praxis des Ständerates abzulehnen ist. Die Kommission hat trotzdem auch eine inhaltliche Diskussion geführt. Ich möchte diese wie folgt zusammenfassen:

Die BFI-Botschaft definiert die Förderbereiche und stellt die sogenannt transversalen Themen dar. Das sind drei: erstens Digitalisierung, zweitens nachhaltige Entwicklung und drittens Chancengerechtigkeit. Das Thema soziale Selektivität ist mit Chancengerechtigkeit verknüpft.

Transversale Themen: Worum geht es hier? Diese Themen beinhalten langfristige und über den Zeithorizont von vier Jahren hinaus anzugehende Aufgaben. Man kann auch sagen, es sind eigentliche Daueraufgaben. Basis ist insbesondere unsere Bundesverfassung, und zwar Artikel 19 der Bundesverfassung bezüglich des Anspruchs auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht sowie Artikel 61a der Bundesverfassung bezüglich der hohen Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz.

Gemäss der BFI-Botschaft geht es nicht darum, dass alle gleiche Ergebnisse erzielen, jedoch - und hier ist das Thema soziale Selektivität - sollen möglichst keine Leistungsunterschiede lediglich aufgrund individueller Merkmale wie der sozialen oder kulturellen Herkunft bestehen. Das ist eigentlich der Kern dieses Begriffs.

Das auf Chancengerechtigkeit bedachte BFI-System soll ausserdem allen Individuen Voraussetzungen bieten, allfällige Benachteiligungen anzugehen. Es soll dabei unterstützend wirken, einerseits durch das Zurverfügungstellen von guten Rahmenbedingungen und durchlässigen Strukturen. Die Schweiz ist hier insbesondere auch im internationalen Vergleich sehr gut positioniert. Andererseits braucht es, wo es nötig ist, angemessene Sonderbehandlung oder spezielle Massnahmen zur Verhinderung allfälliger Benachteiligungen. Auch hier hat die Schweiz in den vergangenen Jahren sehr viel gemacht. In diesem Kontext ist insbesondere die wohl wichtigste Zielsetzung zu erwähnen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen.

Unabhängig von geplanten, hängigen oder behandelten Vorstössen sieht es Ihre WBK allerdings als wichtig an, sich weiterhin mit dieser Thematik zu beschäftigen. Wie erwähnt, geht es hier um eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung, die weit über den Zeithorizont von vier Jahren hinausgeht.

Ich habe gesagt, dass die Schweiz sowohl punkto Rahmenbedingungen als auch punkto Fördermassnahmen insgesamt sehr gut dasteht. Politisch wird diese Situation aber durchaus auch unterschiedlich beurteilt, abhängig auch von der Perspektive zur Frage, welche Anforderungen man an unser freiheitliches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem stellt. Bei einer kritischen Betrachtung spricht man von grossem Handlungsbedarf im Bereich der sozialen Selektivität, bei einer positiveren Betrachtung weist man darauf hin, dass die Schweiz gerade auch wegen unseres Bildungssystems eine hohe soziale Mobilität aufweist. Ihre Kommission wird sich darum an einer nächsten Sitzung einlässlicher mit diesem ganzen Themenkomplex befassen und auch den politischen Handlungsbedarf wieder evaluieren. Wir werden eine Auslegeordnung zum Themenkomplex soziale Selektivität, Integrationsagenda, Lehrstellenmarkt vornehmen. Den letzten Punkt erwähne ich explizit auch mit Blick auf die Vorstösse, die in diesem Kontext aktuell bei uns traktandiert sind.

Schliesslich verweise ich auch auf die von beiden Räten im Mai dieses Jahres angenommene Motion 20.3163, "Unterstützung der Lehrbetriebe". Wir werden in diesem Zusammenhang die Kantone, die Wissenschaft und auch neueste Studien einbeziehen. Auch das Bildungsmonitoring kann wichtige Hinweise geben. Die ganze Aufgabenteilung und Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kantonen ist selbstverständlich zu beachten.

Ich fasse zusammen: Die Motion will in der vorliegenden BFI-Botschaft Aufträge umsetzen. Wir erachten darum die Motion als erfüllt. Es ist klar, das Thema ist ein grundsätzliches Thema, ein Thema, das noch lange nicht ausdiskutiert ist. Darum wird die Kommission weiterhin am Ball bleiben, erachtet es aber nicht als notwendig, sich mit dieser Motion zu beschäftigen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission Ablehnung der vorliegenden Motion.