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preparatory:AB 271371

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Normalerweise können Sie um diese Jahreszeit allen Medien die gleiche Botschaft entnehmen: Die Prämien sind zu hoch, sie steigen zu stark, wir müssen etwas machen. In diesem Jahr sind diese Stimmen etwas verstummt. Wir haben ein moderateres Kostenwachstum im Gesundheitswesen, und der Prämienanstieg ist ebenfalls moderat; zum Teil stellen wir sogar sinkende Prämien fest. Nichtsdestotrotz, und das ist mir wichtig zu betonen, können wir die Augen vor dem Grundsatzproblem nicht verschliessen. Das Grundsatzproblem ist, dass die Gesundheitskosten seit Jahren ansteigen. Es muss uns gelingen, diesen Trend zu brechen, wenn wir nicht gewärtigen wollen, dass sowohl die öffentliche Hand als auch private Haushalte immer mehr ihrer Mittel in das Gesundheitswesen stecken müssen. Einsparpotenzial und Effizienzmöglichkeiten sind nämlich gegeben. Es braucht eine Kombination von Massnahmen und einen Beitrag aller Akteure.

Es ist klar: Alle glücklich machen kann man nie - das haben Sie auch in den Zuschriften zur heutigen Sitzung gesehen. [PAGE 2001] Wahrscheinlich sind es dann die besten Lösungen, wenn alle in etwa gleich unglücklich sind. Letztlich bedeuten tiefere Kosten natürlich tiefere Einnahmen oder Gewinne für die einzelnen Beteiligten. Es ist klar, dass man darüber nicht nur erbaut ist. Teil des Massnahmenpaketes, das wir in diesem Frühjahr diskutiert haben, waren eher die harmloseren Massnahmen, aber bereits dort hatten wir heftige Diskussionen. Heute ist vor allem die Preisgestaltung der Medikamente respektive der Generika im Fokus. Fehl am Platz ist es, und das sage ich vor allem an die Adresse meiner Vorrednerinnen, nun mit einer möglichen Unterversorgung der Bevölkerung im Gesundheitswesen, mit mangelnder Qualität usw. zu argumentieren, wenn wir von Effizienzmassnahmen sprechen. Wir diskutieren heute auch nicht über eine komplette Umkrempelung unseres Gesundheitswesens - dieses funktioniert sehr gut. Wir haben in unserem Land eines der besten Gesundheitswesen weltweit. Es wird solidarisch finanziert. Das sind Eckpfeiler, die auch gut sind so.

Ich komme jetzt zu den Punkten, die in Block 1 zur Diskussion stehen. Zu den anderen Punkten werde ich bei Block 2 sprechen.

Zuerst zum Thema Rabatte in Artikel 44a: Ja, wir finden, es sollte Anreize geben, bessere Preise oder Tarife zu verhandeln. Die Versicherer haben hier eine gewisse Marktmacht. Wenn es ihnen gelingt, mit den Anbietern bessere Tarife zu verhandeln, dann sollen sie dafür aber auch einen Anreiz haben, das heisst, sie sollen einen grösseren Teil auch an ihre Versicherten zurückgeben können. Das[NB]entspricht[NB]schliesslich[NB]auch der Intention dieses Paketes. Letztlich machen wir das auch, um den Prämienanstieg zu dämpfen.

In Artikel 47c geht es um die Frage der Kostensteuerung. Das ist etwas, was die FDP-Liberale Fraktion absolut ablehnt. Wir unterstützen hier die Minderheit II (Hess Lorenz). Wir lehnen die Massnahme, die die Mehrheit der Kommission fordert, ab. Letztlich kommt diese einer Fixierung eines Kostendaches gleich. Es wäre gewissermassen ein durch die Hintertüre eingeführtes Globalbudget, mit entsprechenden negativen Folgen. Die Bestimmung ist von einem planwirtschaftlichen Geist geprägt. Alles soll hoheitlich festgelegt werden, und dies auch noch in gesamtschweizerischen Tarifen. Das wäre mit anderen Worten eine Steuerung über die ganze Schweiz. Wenn dies überhaupt vorstellbar wäre, dann müsste es ganz kleinräumig erfolgen. Am Schluss muss es auch der Bundesrat genehmigen. Sie können sich vorstellen, was für eine Riesenbürokratie so etwas nach sich zieht. Schauen Sie mal, was in dieser Bestimmung alles gefordert wird. Das ist für die Leistungserbringer schlicht nicht zu erbringen. Wenn man - das wäre die ehrliche Variante - eine Leistung nicht mehr will, wenn also das Gesundheitswesen gewisse Leistungen nicht mehr erbringen soll, weil man findet, es sei zu teuer, dann muss man das auch ehrlich so sagen. Man muss es politisch so festlegen und darf nicht die Verantwortung auf die Akteure bzw. die Leistungserbringer abschieben.

In Artikel 53 bzw. neu 53a sehen wir ein Beschwerderecht für die Versicherer vor. Das ist richtig. Die Versicherer haben hier die Funktion, die Interessen der Prämienzahlenden - also von Ihnen allen - zu vertreten. Bezüglich der Leistungsentscheide, beispielsweise jene der Kantone, aber auch der Preisfestsetzung für Medikamente sollen sie ein Einspruchsrecht haben, wenn sie der Meinung sind, dass diese Entscheide beispielsweise zu entsprechenden Kostenausweitungen führen. Man hat allerdings richtigerweise eine Schwelle eingebaut. Diese Einsprachen sollen keine aufschiebende Wirkung haben, sie sollen somit beispielsweise die Zulassung eines neuen Medikaments nicht einfach verhindern. Die Frage, welchen Preis das Medikament haben soll, wird dann aber später geklärt.

So weit zum ersten Block; ich komme dann im zweiten Block auf die Frage der Preisgestaltung für Generika zu sprechen.