Lexipedia

preparatory:AB 27151

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Vorerst kann ich mich damit einverstanden erklären. Ich finde es richtig, wenn wir Artikel 42ter mit Artikel 68quater in Zusammenhang bringen. Ich werde auch in meinen Ausführungen darauf zurückkommen.

Die Kommission des Nationalrates hat das Thema der Assistenzentschädigung eingebracht; es wurde im Nationalrat intensiv diskutiert. Das Hauptanliegen der Grossen Kammer bestand darin, die Wahlfreiheit der Versicherten gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu erweitern. Letztlich hat sich der Nationalrat entschieden, die Assistenzentschädigung - oder jetzt die Hilflosenentschädigung - durch eine Ausdehnung des Anspruches auf Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen zu ergänzen. Konkret bedeutet dies: Die Assistenz- oder Betreuungskosten, welche nicht über die Assistenzentschädigung der IV gedeckt werden, können bei Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern mit einem hohen Assistenzbedarf bis zu 90 000 Franken pro Jahr und bei solchen mit einem mittleren Assistenzbedarf bis zu einem entsprechend tieferen Höchstbetrag über die Ergänzungsleistungen vergütet werden. Diese Ergänzung der Versicherungsleistung durch bedarfsabhängige Ergänzungsleistungen soll den betroffenen behinderten Menschen eine echte Wahlfreiheit zwischen dem Aufenthalt in einem Wohnheim und dem Aufenthalt zu Hause ermöglichen, da mit dieser Regelung IV und Ergänzungsleistungen zusammen den gleichen Beitrag an den Aufenthalt zu Hause leisten, wie die IV auf der anderen Seite bei einem Aufenthalt in einem Wohnheim bezahlt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist im Grundsatz mit dem Nationalrat einverstanden, dass die Wahlmöglichkeit betreuungsbedürftiger Menschen mit Behinderungen in den zentralen Lebensbereichen erleichtert werden muss. Sie stellte sich aber die Frage, ob es nicht besser wäre, die Kosten für die Betreuung zu Hause bestmöglich durch die IV abzudecken. Nach diesem Modell würde die Hilflosenentschädigung personenbezogen ausgerichtet, damit die Wahlfreiheit in den zentralen Lebensbereichen erleichtert werden kann. Die IV würde - immer gemäss Mehrheit - pro Monat eine Grundpauschale und aufgrund eines individuell festgelegten zeitlichen Assistenzbedarfes ein persönliches Assistenzbudget bis zu einer Höchstgrenze ausrichten.

In Absatz 2, Hilflosenentschädigung für Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten, und in Absatz 3, Hilflosenentschädigung für Minderjährige, die zusätzlich eine intensive Betreuung brauchen, folgt die Mehrheit dem Nationalrat. In Absatz 3 möchte die Mehrheit gegenüber Bundesrat und Nationalrat den Intensivpflegezuschlag bei einem invaliditätsbedingten Betreuungsaufwand von mindestens acht Stunden pro Tag auf 60 Prozent, bei einem Betreuungsaufwand von mindestens sechs Stunden pro Tag auf 40 Prozent und bei einem solchen von mindestens vier Stunden pro Tag auf 20 Prozent festlegen.

[PAGE 763] Gemäss Verwaltung hätten Familien mit schwerstbehinderten Kindern mit Geburtsgebrechen, die heute die Maximalansätze bekommen, mit dem Entwurf des Bundesrates 300 Franken weniger. Die durch die Mehrheit beantragte Verbesserung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates macht in etwa 5 Millionen Franken Mehrkosten aus.

Die Befragung der Kantone hat ergeben, dass sie in dieser Sache hinter dem Entscheid der Kommission stehen können.

Die Mehrheit der Kommission - ich muss Ihnen sagen, dass sie lediglich mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist - ist nicht grundsätzlich gegen den Antrag der Minderheit Langenberger. Sie bringt dem Anliegen auch viel Sympathie entgegen. Das System gibt den Behinderten Selbstständigkeit und damit einen guten Anteil an Lebensqualität. Diese Selbstständigkeit und diese Lebensqualität entgehen den Behinderten heute, wenn sie quasi - ich sage es mit einem etwas unschönen Wort - "verwaltet" werden. Es ist sicher erstrebenswert, individuell vorgehen zu können und denjenigen, die dazu fähig sind, die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu verwalten. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass die Sache noch nicht ausgereift ist, so gut die Idee auch sein mag. Ich möchte es nochmals betonen: Sie ist noch nicht ausgereift. Zurzeit stehen keine gesicherten und aussagekräftigen Zahlen zur Verfügung.

Die Mehrheit vertritt also die Meinung, dass dieses System im Vollzug Unsicherheiten auslösen könnte, weil es noch nicht wirklich durchdacht ist und weil gesicherte Zahlen dazu fehlen; es könnte sich möglicherweise kontraproduktiv auswirken, auch wenn es im Ansatz noch so gut ist. Deshalb ist die Kommission überzeugt, dass ein schrittweises Vorgehen und die Aufnahme eines Pilotversuchs, der die Erprobung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung in der Praxis ermöglicht, der sicherere Weg ist. Ich verweise auf den neuen Artikel 68quater Absatz 1 Buchstabe b, weil wir diesen Artikel ja im vorliegenden Zusammenhang behandeln wollen. Die Mehrheit möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Bund die Testversuche zügig an die Hand nehmen und auch in der nötigen Breite angehen soll. Damit werden gemäss Mehrheit die Grundlagen geschaffen, um auf sachlicher Basis und aufgrund von gesicherten Zahlen im Rahmen der fünften Revision einen definitiven Entscheid in der Richtung, wie sie heute von der Minderheit beantragt wird, zu treffen.

Kollege Pfisterer Thomas hat nun einen Antrag zu Artikel 68quater eingereicht. Ich kann mich vielleicht nachher dazu äussern. Ebenso möchte ich im Moment darauf verzichten, Ihnen die Kosten der jeweiligen Anträge von Mehrheit und Minderheit darzulegen. Ich werde darauf zurückkommen, wenn die Minderheit ihre Meinung dargelegt hat und wenn es notwendig wird.