preparatory:AB 272063
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich kurz meinen Neid gegenüber den Kollegen Michel und Würth ausdrücken, die zuhause mit ihren Kindern solche verfassungsrechtlichen Fragen diskutieren können. Diese Möglichkeit habe ich mit meinen Kindern noch nicht - sie sind vier und sechs Jahre alt. Aber in der Kommission hatte ich die Gelegenheit, und[NB]wir[NB]haben uns die Frage gestellt - sie ist natürlich berechtigt -, wie man das Wort "Unfruchtbarkeit" versteht: rein medizinisch oder eben in einem weiteren Sinne? Ich war, wie auch Kollege Würth, ehrlich gesagt über das Resultat in unserer Kommission etwas erstaunt. Ich darf das von mir auch selber sagen: Ich hatte den Antrag gestellt, die Version des Nationalrates zu verändern, und gegenüber der Stellungnahme des Bundesrates ging das dann erstaunlich schlank durch. Aber heute können wir das ja debattieren. [PAGE 1113]
Was den Inhalt betrifft, erscheint es mir in der Tat naheliegend, die Ehe für alle konsequent zu denken und damit auch zwei Ehefrauen den Zugang zur Samenspende zu ermöglichen. Wie schon vorhin kann man eigentlich auch hier nicht argumentieren, dass irgendeine natürliche Fortpflanzungsgemeinschaft privilegiert werden müsste, denn genau bei der Samenspende geht es heute schon per Definition um Paare, die "von Natur aus" keine Kinder haben können. Und da beruft man heute schon, ich sage es etwas überspitzt, widernatürlich einen Dritten, den man ins Boot holt. Insofern ist die Situation eins zu eins dieselbe. Es sind zwei Menschen, die gerne ein Kind hätten und aus biologischen Gründen kein Kind haben können und nun hierbei unterstützt werden. Schon aus der Elternperspektive scheint es mir klar, dass man hier die Gleichstellung anvisieren sollte. Aber man kann noch stärker auch die Perspektive des Kindes einnehmen, denn es geht ja schlussendlich um die Frage: Darf hier ein Kind gezeugt werden oder nicht? Wenn man sagt, das geht nur bei heterosexuellen Paaren mit der Samenbank, aber nicht bei homosexuellen Paaren, dann sagt man ja indirekt dem Kind: Wir verbieten dir das Leben, weil einer der beiden Menschen, die dich gerne hätten, das falsche Geschlecht hat.
Ihre Kommission schlägt nun eine Verbesserung gegenüber dem Nationalrat vor. Die Frau Bundesrätin hat sie bereits skizziert, nämlich, dass wir diese Vermutung der Mutterschaft nur dann greifen lassen, wenn man nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz verfährt. Dann sind die Rechte aller Beteiligten gewahrt. Wenn man das wie der Nationalrat, der hier etwas übermütig war, auch in den anderen Verfahren, der Becherspende, dem Dark Room, der internationalen Samenspende, tut, dann sind nicht zwingend alle Rechte gewahrt. Es gibt den Vater, der vielleicht gerne selber Vater wäre. Es gibt vielleicht die gehörnte Ehefrau, die nicht Mutter sein will. Es gibt das Kind, das vielleicht den Vater will. Kurzum: Um die Rechte dort umfassend zu wahren, müsste man, wenn schon, mit dem Einverständnis aller über die Adoption gehen. Aber dort, wo alle Rechte gewahrt sind, nämlich via Schweizer Samenbank, da kann man abkürzen und die Vaterschaft - nein, in diesem Falle natürlich die Mutterschaft vermuten.
In der Kommission, das ist noch ein letzter Punkt, kam die Frage auf, ob wir nicht wieder eine Diskriminierung homosexueller Paare gegenüber heterosexuellen Paaren machen, denn bei den heterosexuellen Paaren gilt die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes ja immer und hier nur beim Vorgehen über die Samenbank. Aber die Erklärung ist relativ einfach in Zahlen zu fassen. Bei der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns trifft diese, biologisch gesehen, in ungefähr 90 Prozent der Fälle zu. Bei der Mutterschaftsvermutung der Ehefrau trifft die Vermutung in null Prozent der Fälle zu, biologisch gesehen. Von daher rechtfertigt sich dieser Unterschied.
Ich bitte Sie also hier, der fokussierteren Variante Ihrer Kommission zu folgen.