preparatory:AB 272541
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich begründe meine Minderheitsanträge zu den Artikeln 9 und 27 des Gewässerschutzgesetzes. Hier müssen wir jetzt schon Klartext sprechen. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit der WAK-N zustimmen, erreichen Sie keine Verbesserung beim Trinkwasserschutz gegenüber heute. Mit der Ergänzung des Wortes "relevant" machen Sie praktisch sämtliche Anstrengungen zunichte, die diese parlamentarische Initiative im Bereich Trinkwasserschutz hätte erreichen können. Viele von Ihnen haben sicher auch den Brief und die vielen E-Mails von den Interessenvertretern der Agrochemie erhalten. Dieser Brief enthält einzig und allein die Forderung, das Wörtchen "relevant" einzubauen. Wieso ist es der Agrochemie wohl so wichtig, genau dieses Wörtchen einzubauen? Es ist ganz einfach: Mit dieser Ergänzung werden sämtliche Fortschritte dieser parlamentarischen Initiative beim Trinkwasserschutz wieder ausgehebelt.
Die Wasserversorger haben uns auch einen Brief geschrieben, sie fordern genau das Gegenteil. Auf wen wollen wir jetzt hören? Auf die Pestizidhersteller, die ihr Geld mit dem Verkauf von Pflanzenschutzmitteln verdienen, oder auf die Wasserversorger, die für sauberes Trinkwasser verantwortlich sind? Wenn es um die Trinkwasserqualität geht, höre ich lieber auf die Wasserversorger. Die Wasserversorger sagen, wir wissen zu wenig über Langzeitwirkung und Cocktailwirkung solcher Abbauprodukte, und darum müssen alle Abbauprodukte über dem Grenzwert berücksichtigt werden und nicht bloss die als relevant eingestuften. Der Bundesrat hat das bereits eingangs erwähnt. Chlorothalonil-Abbauprodukte zum Beispiel wurden lange als nicht relevant bezeichnet. Jetzt ist Chlorothalonil verboten und Dutzende von Trinkwasserfassungen müssen aufwendig saniert oder sogar aufgegeben werden.
Die Bevölkerung möchte keine Pestizid-Abbauprodukte in den Trinkwasserfassungen. Darum ist es zwingend, dass in den Zuströmbereichen die nötigen Massnahmen getroffen werden können. Da in Artikel 9 Absatz 5 noch die Ergänzung gemacht wird, dass der Bundesrat von einem Entzug der Zulassung beziehungsweise der Genehmigung absehen kann, wenn die Inlandversorgung mit einer wichtigen landwirtschaftlichen Kultur beeinträchtigt würde, muss man zum Schluss kommen, dass diese parlamentarische Initiative den Trinkwasserschutz gegenüber der aktuellen Bestimmung in diesem Bereich sogar schwächen würde. Sie würden also die ursprüngliche Absicht dieser parlamentarischen Initiative, den Gewässerschutz zu verbessern, gerade ins Gegenteil kehren und sogar noch hinter die heutige Rechtslage zurückfallen, was auch durch ein kürzlich vorgelegtes Rechtsgutachten belegt wurde.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Mehrheit der WAK-N abzulehnen und der Minderheitsfassung, der Fassung gemäss Ständerat, zuzustimmen, damit wir im Gewässerschutz einen Fortschritt und nicht einen Rückschritt machen.