preparatory:AB 272978
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-07
Wortprotokoll
Das BAG arbeitet intensiv daran, den Aufwand für die Meldenden zu reduzieren und eine maximale Datenqualität sicherzustellen. Hinsichtlich der Meldungen ist zu unterscheiden zwischen laborbestätigten und klinischen Befunden. Die laborbestätigten Befunde sind für die Fallzahlen relevant. Dieser Meldeprozess ist durchgehend digitalisiert. Die Befunde werden durch die rund 60 Labore mit hoher Verlässlichkeit elektronisch gemeldet.
Die klinischen Befunde werden durch die Ärzteschaft gemeldet. Die Authentisierung am Meldeportal wurde seit August 2020 stark vereinfacht. Eine Meldung kann in wenigen Minuten erstellt werden. Mit dem rapiden Anstieg der Fallzahlen nahm allerdings die Qualität der gemeldeten Daten aufgrund der massiven Belastung des Medizinpersonals ab. Das BAG hat deshalb entschieden, auf die klinischen Befunde von ambulanten Patientinnen und Patienten zu verzichten. Eingefordert werden nach wie vor die klinischen Befunde von hospitalisierten Patientinnen und Patienten, Todesfällen und Infizierten aus Alters- und Pflegeheimen.
Aus Sicht des Bundesrates besteht in dieser Sache kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [PAGE 2269]