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preparatory:AB 274946

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Ich habe vorhin darzulegen versucht, dass allein schon wegen der Anspruchsberechtigungskriterien unten eigentlich relativ wenig herauskommt, egal, wie viel wir oben hineinschütten. Diese Kriterien sind sehr eng und sehr wenig flexibel und widerspiegeln die unterschiedlichen Strukturen der Wirtschaft nicht.

Hier, in Absatz 3 von Härtefallartikel 12, geht es um die Entschädigungshöhe. Hier heisst es in der ursprünglichen Version: "Der Bund kann im Sinne einer Härtefallregelung A-Fonds-perdu-Beiträge an die betroffenen Unternehmen ausrichten." Wissen Sie, wie hoch diese A-Fonds-perdu-Beiträge sein können? Das ist in der Verordnung geregelt, und dort steht, dass es 10 Prozent des Umsatzes sind. Alle in der Kommission haben gesagt, das sei aber zu wenig zum Überleben und zu viel zum Sterben. Dann hat uns Bundesrat Ueli Maurer gesagt, wir könnten das nicht via Verordnung machen; wenn schon, müssten wir das auf Gesetzesstufe machen.

Voilà, und hier ist der Antrag meiner Minderheit, der bei der Frage, wer ein Härtefall ist, konzeptuell gleich ist wie der Antrag bezüglich der Zugangsberechtigungen. Man kann bei der Entschädigung nämlich eben auch die ungedeckten Fixkosten berücksichtigen. Die sind nämlich entscheidend, weil die variablen Lohnkosten ja über die EO oder allenfalls über die ALV gedeckt sind. Deshalb ist meine Minderheit entscheidend für die Wirksamkeit dessen, was wir hier veranstalten, nämlich Konkurse zu vermeiden.

Jetzt hat Bundesrat Maurer in der Kommission gesagt, da gebe es ja diesen neuen Absatz 5. Dieser besagt, dass der Bundesrat die Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen nach diesem Artikel lockern kann. Wir reden hier nicht von der Anspruchsberechtigung, sondern wir reden von der Entschädigung. Ich schlage vor, dass die Kantone nicht nur 10 Prozent, sondern 20 Prozent, und zwar höchstens 20 Prozent, des Umsatzes entschädigen können. Man kann immer noch bei 10 Prozent bleiben. Aber mein Antrag gibt dem Kanton genau den Spielraum, um den es heute geht. Es geht darum, Härtefälle und Konkurse wirklich zu vermeiden. Ein Kanton kann statt bis zu 20 Prozent des Umsatzes auch bis [PAGE 2561] zu 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten gemäss der Definition, wie ich sie in Absatz 1 vorgeschlagen habe, decken. Das ist ein in sich stringentes Konzept, das den Kantonen Flexibilität gibt zu sagen, wer ein Härtefall ist und wie viel dieser Härtefall kriegt, damit er nicht in Konkurs gehen muss. Das ist ja unser Ziel.

Was werden wir haben, wenn wir hier irgendwelche Input-Kriterien und alle Spielräume der Kantone definieren? Eine Konkurswelle, einen Riesenaufstand des Gewerbes. Sie werden sagen, dass man ihnen versprochen habe zu helfen und dass man ihnen jetzt nicht hilft. Wir werden nachher, in einem Monat bzw. in der Märzsession, wieder hier sitzen und wieder korrigieren müssen. Wir werden dann wieder über Fristen streiten, ob das rückwirkend gilt oder nicht.

Ich kann Ihnen einfach nochmals in Erinnerung rufen: Alle anderen Massnahmen - Konkurse, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe usw. - sind teurer als das, was wir hier tun, wenn wir den Kantonen die notwendige Flexibilität geben und eine anständige Entschädigung ermöglichen, damit eben Konkurse vermieden werden können.

Ich bitte Sie inständig: Lassen Sie diese Differenz, unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag. Sollten irgendwelche konzeptuellen Schwächen drin sein, kann der Ständerat das dann immer noch justieren - sagen wir es mal so.

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