preparatory:AB 27512
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Mehrheit, habe hier aber noch einen Änderungsantrag eingebracht. Ich bin mir bewusst, dass ich hier ein brisantes Thema anspreche; wir sind aber nicht da, um brisante Themen zu umgehen, sondern um sie zu diskutieren. Ich bin nämlich überzeugt, dass ich für meinen Vorschlag sachlich gute Gründe habe.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Regelung des Härteausgleichs für den Bund nicht haushaltneutral ist; zudem ist es eine sachfremde Lösung. Im Prinzip ist es eine Art Krücke für den Finanzausgleich, ohne die er im Moment nicht "gehfähig" ist. Nun frage ich mich, wie lange der Finanzausgleich braucht, bis er ohne diese Krücke gehen kann.
Die Gründe für diesen Härteausgleich sind ja die: Wir wollen eine Situation abfedern, die sich aufgrund der [PAGE 892] unterschiedlichen finanzpolitischen Verhältnisse in den einzelnen Kantonen ergeben hat. Wir können auch tiefer gehen und fragen, weshalb dieser Härteausgleich notwendig ist. Hierzu müssen wir wissen: Das ist Geschichte; es müsste das Finanzgebaren der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Ich muss Ihnen aufgrund meiner Tätigkeit in den Regionen des Kantons Graubünden sagen: Wir haben manchmal neidisch auf andere Kantone geschaut, die gegenüber agrarpolitischen und regionalpolitischen Anliegen sehr viel grosszügiger waren. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Als in den Siebzigerjahren vom Bund die Flächenbeiträge in der Landwirtschaft eingeführt wurden, hat der Kanton Bern sofort nachgezogen und die Flächenbeiträge des Bundes noch mit eigenen aufgestockt. Das haben wir im Kanton Graubünden auch diskutiert, aber man sagte uns dann, das könnten wir uns nicht leisten, zumal die Agrarpolitik Sache des Bundes sei. In einigen Kantonen wurden immer wieder Zugeständnisse gemacht und Ausgaben getätigt, die sich nachträglich als finanzpolitisch problematisch erwiesen.
Rückblickend ist es so: Jene Kantone, die sich weniger leisteten, die bescheidener waren und eine solidere Finanzpolitik betrieben haben, werden im Grunde genommen für dieses solide Haushaltgebaren bestraft. Es ist aber richtig, dass wir jetzt einen Strich darunter ziehen und sagen: Wir müssen dieses Reformprojekt durchziehen, und dazu braucht es gewisse Ausgleichskorrekturen für den Übergang. Nur frage ich mich, wie lange diese Korrekturen andauern sollen. Die Fassung des Bundesrates ist gewissermassen ein Perpetuum mobile, bei dem wir gar nicht wissen, wann es eingestellt wird. Ich meine deshalb, diese Übergangsbestimmung müsse befristet sein, und da hat die Kommission sicher den richtigen Ansatz gefunden.
Nun lautet die Frage, ob der Ansatz der Kommission richtig ist, wonach die Übergangsregelung 24 Jahre lang dauert: Für vier Jahre ist der Härteausgleich festgelegt, danach soll er linear um 5 Prozent jährlich und während 20 Jahren abgebaut werden. Für mich ist das zu lange - das ist praktisch eine Generation, für die wir uns haushaltpolitisch festlegen. Wir berauben uns vorweg unserer Handlungsspielräume. Ich finde das problematisch, auf diese lange Zeit hinaus solche Garantien zu geben.
Wir haben gestern von Kollege Carlo Schmid gehört, dass dieser Finanzausgleich innerhalb der nächsten 15 Jahre wieder angepasst werden müsse. Aufgrund der Erfahrungen müsse man dann überprüfen, was zu ändern ist. Ich denke, in diesem Rahmen von 15 Jahren, in dem man dann das System wieder überdenkt und gewisse Anpassungen machen muss, kann man auch wieder rechtzeitig die Frage des Härteausgleiches angehen. Für mich ist also ganz klar, dass wir uns zu viel finanzpolitischen Handlungsspielraum vergeben, wenn wir hier bei 5 Prozent bleiben bzw. uns auf 24 Jahre binden. Ich möchte das auf 14 Jahre zurücknehmen: Das wären also vier Jahre fest und dann ein Abbau von 10 Prozent während zehn Jahren. Dann kann man in dieser Zeit sehen, wo man allenfalls korrigieren muss; dann kann man die politische Diskussion darüber führen. Ich habe diesen Antrag im Wissen um die Notwendigkeit dieser Flexibilität eingebracht. Ich sage aber nochmals: Er besitzt eine gewisse Brisanz - das ist mir klar -, er kann das Paket allenfalls auch belasten, aber ich möchte damit vor allem auch erreichen, dass sich der Nationalrat mit dieser Frage noch einmal intensiv auseinander setzt.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, mir zuzustimmen, um hier doch eine Regelung zu finden, die praxisgerecht und vor allem aus finanzpolitischer Sicht sinnvoll und sachlich gerechtfertigt ist.