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Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-03

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-03

Wortprotokoll

Wenn Sie den Antrag Knecht mit dem Vorschlag vergleichen, der aus dem Nationalrat kommt, ist mein Antrag eigentlich ein Kompromissantrag. Ich möchte mit diesem Einzelantrag den administrativen Aufwand der Bauern in unserem Land bezüglich der Nährstoffbilanz reduzieren und auf ein vernünftiges Mass begrenzen.

Bei der Offenlegung von Mineraldünger ist die Lösung des Nationalrates vertretbar. Diese Düngemittel werden von den Bauern im Vorbezug in einer Menge eingekauft, die den gesamten Jahresbedarf abdeckt. Die Mengen werden von grösseren Handelsfirmen geliefert, und die Erfassung und Offenlegung dieser Düngemittel ist zumutbar und machbar.

Anders bei den Futtermitteln: Die Lösung, die der Nationalrat hier mit der Offenlegungspflicht für Futtermittel beschlossen hat, ist sehr kompliziert und ein administratives Unding. Die Nährstoffbilanz, also die Suisse-Bilanz, die wir bereits eingeführt haben, muss heute für jeden Betrieb mit Berücksichtigung der Futtermittelkäufe ausgeglichen sein. Mit der Offenlegungspflicht für Futtermittel müssten die Futterverschiebungen, neben den heute bereits bestehenden Aufzeichnungen, zusätzlich in einem neuen System erfasst werden.

Das wäre ein unverhältnismässig hoher administrativer Aufwand für unsere Bauern. Da die Futtermittel aufgrund ihrer Zusammensetzung sehr verschieden sind, wäre es äusserst komplex, diese in einem System zusammenzufassen. Viele Landwirte kaufen ihr Heu und ihre Silage direkt von anderen Betrieben; das ist meistens der Fall, wenn ein Landwirt mit einem vergleichsweise kleinen Tierbestand seine produzierten Futtermittel an andere Landwirte verkauft. Die Futterverkäufe zwischen den Landwirten hängen auch von den Erträgen ab, z. B. wenn ein Betrieb überschüssiges Futter infolge guter Produktionsbedingungen auf den Markt bringen kann, bei Ernteüberschüssen oder bei Dürren. Futter wird aber auch unabhängig von den Gegebenheiten eines Betriebes oft gehandelt, und zwar täglich, wobei es sich meist um relativ geringe Mengen handelt. Wenn ein Bauer künftig beispielsweise fünf Rundballen verkaufen möchte, müsste er dies direkt und tagesgenau in diesem System erfassen.

Weiter stellt sich die Frage, wie Futterlieferungen an Privatverbraucher, zum Beispiel an Pferdehalter, gehandhabt werden müssten. Auch hier müsste das entsprechend aufgeführt werden.

Eine Offenlegungspflicht für Futtermittel würde somit ein neues Verfahren darstellen, dessen Sinn im Zusammenhang mit dieser parlamentarischen Initiative infrage gestellt werden kann. Wir dürfen das Grundziel dieser parlamentarischen Initiative nicht aus den Augen verlieren. Es geht darum, den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Die Bürokratie im Bereich der Offenlegung von Futtermitteln ist hierzu nicht dienlich. Es ist ein überflüssiges und bauernfeindliches Technokratieverständnis, das hier überhandnimmt.

Daher bitte ich Sie, diesem Antrag, bei dem es sich im Vergleich zum später zu behandelnden Antrag um einen Kompromiss handelt, zuzustimmen.