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preparatory:AB 279200

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, und zwar nicht nur für verheiratete, sondern auch für alleinstehende Menschen. Mit der AHV 21 erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns, dass wir der AHV Sorge tragen. Wir sind es dem Volk, aber auch uns selbst schuldig, nun die politischen Spielchen und das Kochen von eigenen Süppchen hüben und drüben zu lassen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich hier in diesem Saal aufeinander zuzubewegen und Lösungen zu finden, die diesen Namen auch verdienen.

Die Ausgangslage ist uns allen klar. Bereits seit Jahren schreibt die AHV im Umlageergebnis rote Zahlen. Bisher konnten wir das schlechte Resultat zuweilen nur mit den Anlageerträgen retten. Doch das geht nicht mehr lange gut. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird aus einem lodernden Feuer ganz schnell ein Vollbrand. Wir riskieren, einen Grossteil von dem zu verlieren, was wir uns in vielen Jahren aufgebaut haben.

Zwischen 2020 und 2035 erleben wir, wie sich die demografische Schere in einer für die AHV gefährlichen Weise öffnet. Immer mehr Menschen gehen in Rente, immer weniger junge Erwerbstätige rücken auf dem Arbeitsmarkt nach. Die Finanzierungslücke vergrössert sich von Jahr zu Jahr und erreicht ohne Gegenmassnahmen 2030 die Summe von 4 bis 5 Milliarden Franken. Mit dieser weiter ansteigenden Finanzierungslücke, die jedes Jahr grösser wird, fehlen uns jährlich bald mindestens 10 Prozent der finanziellen Mittel, um die Renten weiterhin auf heutigem Niveau auszahlen zu können.

Doch damit nicht genug: Unternehmen wir nichts, wird sich diese Summe innert fünf Jahren nochmals verdoppeln. 2035 würde in der AHV-Kasse ein Loch von gegen 10 Milliarden Franken klaffen, und die verbleibenden Reserven würden wie der berühmte Frühlingsschnee in der Sonne wegschmelzen. Niemand in diesem Saal wird ernsthaft bestreiten, dass es nun höchste Zeit ist, wirksame Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Sie alle wissen aber auch, dass grosse Würfe riskant sind. Der Bundesrat sieht daher im Grundsatz einen sinnvollen, typisch eidgenössischen Weg vor: Schritt für Schritt vorwärtszugehen. Wagen wir also nun den ersten bescheidenen, aber wirkungsvollen Schritt, der die AHV-Renten für die nächsten Jahre sichern wird, und hören wir vor allem auf, so zu tun, wie wenn wir bei dieser AHV-Reform Geschenke verteilen könnten.

Diese Revision hat nämlich nur ein Ziel: die Sicherung der Finanzierung unserer heutigen Renten. Wir müssen jene, die vom grossen strukturellen Umbau unseres wichtigsten Sozialwerks träumen, auf den nächsten Schritt vertrösten. Dieser erste Schritt wird nur für ein paar Jahre reichen. Bald danach braucht es einen nächsten Schritt, eine strukturelle Reform, die sich vertieft mit den Folgen der demografischen, aber auch der gesellschaftlichen Entwicklung befasst. Wenn wir uns nun auf das kurzfristige Ziel der mittelfristigen Sicherung der Renten fokussieren, bedeutet das eben nicht, dass wir uns danach auf den Lorbeeren ausruhen dürfen - im Gegenteil. Die strukturellen Fragen werden bleiben, und sie werden zu langen und intensiven Diskussionen führen.

Die Reaktion auf die Arbeit unserer Kommission war schon im Vorfeld heftig. Die "NZZ" titelte: "Paradoxe Rentenreform". Ich kann es ihr grundsätzlich nicht verübeln. Tatsächlich hat die Kommission aus meiner Sicht den Pfad der Tugend verlassen. Es gehört natürlich zum politischen Spiel, mit dem Säbel zu rasseln. Das macht man von links, wenn man unter Negierung der Fakten unablässig gegen die Angleichung des Referenzalters antritt; das macht man aber auch aus der Mitte heraus, wenn man, ebenso wenig faktenbasiert, stetig den Mythos der in der AHV benachteiligten Ehepaare bemüht. Doch jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, hüben wie drüben mit der Bewirtschaftung der eigenen Pfründe aufzuhören und gemeinsam am unbestrittenen Ziel zu arbeiten. Das ist unsere Aufgabe, und alles andere würden Herr und Frau Schweizer nicht verstehen.

So liegt es also nun heute, hier und jetzt am Plenum, seine Aufgaben zu erfüllen. Welche Zutaten diese Mini-AHV-Reform im Sinne eines ersten Schrittes braucht, um letztlich auch die obligatorische Volksabstimmung zu überstehen, ist klar:

Erstens muss sie den Fokus ausschliesslich und klar auf das Ziel, nämlich die Sicherung der Finanzierung der Renten auf heutigem Niveau, legen - nicht mehr und nicht weniger. Zweitens muss sie dabei eine minimale Ausgewogenheit zwischen leistungs- und beitragsseitigen Massnahmen aufweisen. Nur so ist sie für die Bürgerinnen und Bürger ebenso verkraftbar wie für die Wirtschaft. Dies ist gerade in der aktuell wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch schwierigen Zeit entscheidend. Drittens muss sie fair ausgestaltet sein, namentlich zwischen den Generationen und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.

Die grosse Frage lautet: Mit welchen konkreten Massnahmen erreichen wir dieses Ziel? Die Angleichung des Referenzalters von Frau und Mann bei 65 ist dabei unausweichlich. Die Angleichung ist aber auch vertretbar, denn Frauen werden in der AHV eben nicht diskriminiert - im Gegenteil: Sie beziehen im Durchschnitt vier Jahre länger Leistungen als die Männer und sogar durchschnittlich leicht höhere Leistungen als die Männer. Ich sage Ihnen aber bereits an dieser Stelle: Anders sieht die Situation im BVG aus. Dort besteht tatsächlich Handlungsbedarf, weil Frauen häufig Teilzeit arbeiten. Handlungsbedarf gibt es dort auch für Frauen und Männer im Tieflohnbereich, und ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die diesbezüglichen Massnahmen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, in der BVG-Revision dann auch tatsächlich kommen. [PAGE 213]

Nun aber zurück zur Vorlage: Klar ist für mich auch, dass die Angleichung des Referenzalters von grosszügigen Ausgleichsmassnahmen zugunsten der besonders betroffenen Frauen, die wenige Jahre vor der Pensionierung stehen, begleitet sein muss. Denn für diese Frauen bedeutet die Erhöhung des Referenzalters einen Eingriff in ihre ganz persönliche Lebensplanung. Ihnen müssen wir die nötige Planungssicherheit geben. Dabei springen wir über unseren eigenen Schatten, gehen weiter, als wir dies ursprünglich wollten, und vertreten einen Minderheitsantrag, der genau diese Anforderung erfüllt.

Bereits heute kann man sich auf die Reform einstellen. Ab Inkraftsetzung sollen sechs Übergangsjahrgänge von grosszügigen Massnahmen profitieren, insbesondere Frauen mit tiefen Einkommen und Renten. Gerade sie haben in der Regel auch tiefe BVG-Leistungen, werden aber die Rente, praktisch ohne Kürzung, auch noch bis zum dahin geplanten früheren Zeitpunkt wählen können. Entschliessen sie sich aber bereits, bis zum neuen, höheren Referenzalter zu arbeiten, sollen sie von einer lebenslang spürbaren Rentenerhöhung profitieren.

Wir sind also bereit, uns diese sozial verträgliche, grosszügige Lösung bis zu 600 Millionen Franken jährlich kosten zu lassen. Dies ist leicht weniger als das, was der Bundesrat in seinem Entwurf vorsieht; dafür fliesst das Geld gezielt und fokussiert, insbesondere an die sozial Schwächeren. Unser Minderheitsantrag ist folglich erheblich grosszügiger als die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen, völlig ungenügenden Ausgleichsmassnahmen.

Was die zusätzliche Flexibilisierung des Rentenbezugs anbelangt, unterstützen wir den Kompromiss der Mehrheit: Der Vorbezug soll weiterhin frühestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter möglich sein, die Teilbezugsmöglichkeiten werden vergrössert, und wer die Rente aufschiebt, soll dadurch auch Beitragslücken schliessen können, um seine Rente aufzubessern. Aufgrund der Kostendisziplin, die wir uns auferlegen müssen, sind weitergehende Schritte weder nötig noch vertretbar.

Vertretbar, weil ökonomisch sinnvoll, ist dagegen der Einsatz von knapp 100 Millionen Franken per 2030 für die Erhöhung des AHV-Freibetrags. Dieser Anreiz für die freiwillige Weiterarbeit über das ordentliche Referenzalter hinaus macht vor dem Hintergrund der Öffnung der demografischen Schere eben auch Sinn. In den nächsten Jahren geht rund eine halbe Million Beschäftigte mehr in Pension, als junge Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt nachrücken. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass künftig noch mehr Menschen im Rentenalter wenigstens teilzeitlich ihr Wissen weitergeben und auf dem Arbeitsmarkt auch einbringen können.

Durch diese Massnahmen schaffen wir auf der Ausgabenseite der AHV tatsächlich eine Verbesserung um einige hundert Millionen Franken pro Jahr. Verknüpfen wir diese Massnahmen auch rechtlich, im Sinne eines Gesamtkonzepts, mit einer Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent des Normalsatzes bzw. um je 0,1 Prozent für den reduzierten Satz respektive den Sondersteuersatz, so präsentieren wir dem Stimmvolk eine ausgewogene, faire, sozial verträgliche und auch finanziell verkraftbare Reform.

Völlig unverständlich ist es, dass die Mehrheit der Kommission die Revision gleichzeitig mit einem Leistungsausbau verknüpfen und den Plafond der Ehepaare mit der Maximalrente von 150 auf 155 Prozent anheben will; dies aufgrund der angeblichen Heiratsstrafe der AHV zulasten der Verheirateten. Ich verstehe zwar den Reflex von Ehepaaren, die sich im ersten Moment benachteiligt fühlen, weil sie nur das Anderthalbfache der einfachen AHV-Rente erhalten und nicht das Doppelte. Trotzdem ist der Reflex komplett falsch. Wie schon in der Vergangenheit hat der Bundesrat auch jetzt zu Recht darauf hingewiesen, dass die AHV stattdessen einen Bonus für die Verheirateten kennt. Die Privilegien der Verwitwetenleistungen und Verwitwetenzuschläge sowie das Beitragsprivileg für verheiratete nicht erwerbstätige Ehepartner sind zwingend mit dem Verheirateten-Status verknüpft. Gemäss Bundesrat verbleibt unter dem Strich ein Bonus von 400 Millionen Franken pro Jahr zugunsten der Verheirateten.

So bliebe nur der Ausweg, sowohl den Plafond zu erhöhen als auch die Privilegien zu reduzieren. Wir dürfen jetzt aber keine Zeit verlieren. Und ich kann mir nicht vorstellen, diese Diskussion innert nützlicher Frist zu führen. Zudem bin ich mir auch sicher, dass die Diskussion über die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Rente, die grundsätzlich berechtigt ist, zu heftigen Kontroversen führen wird. In der Zwischenzeit würde sich der Zustand der AHV aber weiter verschlechtern. Und somit kann ich mich nur dem Präsidenten der Mitte-Fraktion, Gerhard Pfister, anschliessen, der die Fraktionsvertreter via "Blick"-Interview dazu aufgerufen hat, Räson anzunehmen. Diese strukturelle Reform passt nämlich nicht zur Zielsetzung der laufenden dringlichen kleinen Revision. Sie muss vielmehr Teil des nächsten Schrittes sein, bei dem wir auch über grundlegende strukturelle Weiterentwicklungen werden sprechen müssen.

Ich lade Sie deshalb ein, auf die Aufnahme der Erhöhung des Ehepaarplafonds zu verzichten. Ich sage es noch einmal: Es gilt hier und jetzt, keine Geschenke zu verteilen. Folgen Sie unserem entsprechenden Minderheitsantrag. Machen wir gemeinsam den Weg frei für eine rasche, fokussierte, faire und sozial verträgliche Revision, zu der auch das Volk Ja sagen kann.

Ich werde mich zu den Minderheitsanträgen noch ausführlich äussern, da sie Teil eines Konzepts sind, das garantiert, dass ein wirkungsvoller Schritt gemacht werden kann, und das die AHV-Renten für die nächsten Jahre sichern wird.