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preparatory:AB 280372

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich stelle in Vertretung des Kommissionssprechers Beat Flach den Minderheitsantrag II (Flach) vor, der vorsieht, Artikel 255 Absatz 1bis zu streichen. Sollte diesem Antrag nicht gefolgt werden, unterstützen wir selbstverständlich den Minderheitsantrag I (Schneider Schüttel), denn wir sind der klaren Meinung, dass der bundesrätliche Entwurf die Türe für DNA-Proben und DNA-Profile viel zu weit öffnet und dass die Kriterien dafür zu weit gefasst sind. Das Thema der Entnahme einer Probe oder der Erstellung eines DNA-Profils ist nicht neu und hat schon zu zahlreichen Medienartikeln und vor allem zu hitzigen Politdebatten geführt. Emotionen bringen hier aber nichts, deshalb werde ich auf die sachlichen Aspekte eingehen.

In Artikel 255 Absatz 1bis des Entwurfes des Bundesrates ist von einer beschuldigten Person die Rede, die nicht verurteilt worden, sondern in einem Verfahren ist und bei der aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, sie könnte weitere Verbrechen oder Vergehen begangen haben. Es geht also um eine reine Vermutung. Nun lässt sich aber mit sogenannten konkreten Anhaltspunkten nicht immer alles beweisen. Es müssen klare Spuren vorhanden sein, die einen Rückschluss auf die beschuldigte Person zulassen. Aber das wird längst nicht immer der Fall sein, womit die erhebliche Gefahr besteht, dass eine DNA-Analyse oder DNA-Probe ohne ausreichende Gründe erfolgt. Es verwundert deshalb nicht, dass das Bundesgericht höhere Hürden verlangt, als sie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen sind. Das Bundesgericht verlangt nämlich erhebliche und konkrete Anhaltspunkte, während der Entwurf nur konkrete Anhaltspunkte fordert.

Der Entwurf des Bundesrates ist auch rechtsstaatlich problematisch, weil er es zu leicht macht, tief in die Grundrechte von Personen einzugreifen. Eine präventive DNA-Sammlung kann nicht in unserem Sinne sein. Von autoritären Staaten wissen wir, wo es hinführen kann, wenn man diese DNA-Spuren dann irgendwann nicht mehr löschen kann, wenn man nicht weiss, wie gut sie abgesichert sind und in welche Hände sie gelangen können. Bleiben wir deshalb bei der sicheren geltenden Rechtsprechung.

Noch zur Minderheit I (Schneider Schüttel): Sollte unser Minderheitsantrag scheitern, ist dieser Minderheitsantrag immer noch eine bessere Lösung als der bundesrätliche Entwurf. Er lässt eine DNA-Probe wenigstens nur bei Verbrechen zu. Vergehen werden nicht berücksichtigt.

Schliesslich werden wir alle anderen Minderheitsanträge ablehnen. Hierzu wird Kollege Walder etwas sagen.