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preparatory:AB 280410

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Herzlich willkommen in Block 5, dem letzten Block bei der Strafprozessordnung. Herr Hurni und ich teilen uns wiederum das Reden für die Kommission ein bisschen auf, damit Sie nicht alles doppelt hören.

Bei Artikel 303a haben wir zwei Minderheiten Hurni. In Artikel 303a wird neu eingeführt, dass die Staatsanwaltschaft bei Ehrverletzungsdelikten die Möglichkeit hat, eine Sicherheitsleistung des Anzeigenden einzufordern. Es ist keine Muss-Vorschrift, sondern eine reine Kann-Vorschrift. Es ist auch klar, dass das nicht eine abschreckende Wirkung haben soll in dem Sinne, dass sich dann nur noch derjenige eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung leisten kann, der genügend Geld hat. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung, quasi einen Kostenvorschuss, verlangen will, dann muss sie auch die Schwere der Sache überhaupt anschauen, um die es geht, aber selbstverständlich auch die finanziellen Möglichkeiten des Opfers, das sich gemeldet hat. Keineswegs soll es so sein, dass wir hier eine Justiz schaffen, die dann nur noch für die Reichen gilt. Das ist ganz sicher nicht im Sinne der Vorlage und auch nicht im Sinne der Kommission.

Die hier von den Minderheiten I und II (Hurni) vertretenen Anträge hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bzw. mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die beiden Minderheiten wollen, dass die Staatsanwaltschaft immer verpflichtet ist, eine Möglichkeit für eine Einigung herbeizuführen. Das ist aber per se nicht Aufgabe des Staatsanwalts, der grundsätzlich dem Recht verpflichtet ist und auch nicht gedrängt oder gezwungen werden soll, zwischen den beiden Streitenden zu vermitteln und eine Einigung anzustreben, denn der Staatsanwalt muss, wie gesagt, natürlich auch in seiner Rolle als Verfasser eines allfälligen Strafbefehls grundsätzlich unabhängig sein. Deshalb machen für die Mehrheit der Kommission dieser Antrag und der Streichungsantrag keinen Sinn. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Fassung des Bundesrates eine vernünftige Lösung ist.

In Artikel 316a kommt etwas gänzlich Neues in diese Strafprozessordnung. Die Kommission hat mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen mutigen Schritt gemacht und das Commitment abgegeben, dass diese "justice restaurative" etwas ist, was unsere Strafprozessordnung ergänzen kann. Es geht dabei nicht darum, eine Wiedergutmachung oder etwas in dieser Richtung anzustreben, quasi die Entschuldung des Straftäters, wie sie mit einer Wiedergutmachung vielleicht erreicht werden könnte. Es geht auch nicht darum, dem Straftäter gegenüber irgendwie Milde walten zu lassen, sondern es geht vor allen Dingen und in erster Linie darum, dem Opfer, das nach einer Tat häufig traumatisiert und in der Situation vielleicht etwas alleingelassen ist, eine Möglichkeit zu geben, sich damit zu beschäftigen, sich mit dem Täter zu beschäftigen und so das Geschehene aufzuarbeiten. Das ist auch für den Täter eine Möglichkeit. Erfahrungen in der Westschweiz, aber auch in Belgien haben gezeigt, dass das in den Fällen, in denen so etwas möglich ist, weil es für das Opfer stimmt oder weil es für das Opfer eine Hilfe auf dem weiteren Lebensweg ist, eine sehr gute Ergänzung der ordentlichen Strafprozessordnung und des Strafens per se ist. Es ist deswegen auch ein guter und mutiger Weg.

Jetzt haben natürlich verschiedene Redner ausgeführt, dass das Konzept der restaurativen Gerechtigkeit unklar sei oder vielleicht zu weit gehe. Wir sind Erstrat. Die Kommission hat wirklich einen mutigen Schritt gemacht, um hier bei dieser Änderung der Strafprozessordnung weiter zu gehen und einen Weg aus diesem, ich sage jetzt einmal, reinen Aburteilen und Strafen zu finden, indem mit einer Art Mediation eben vor allen Dingen den Opfern, aber auch den Tätern, geholfen werden kann. Denn letztlich wollen wir selbstverständlich, dass nichts passiert, dass keine Straftaten passieren, aber wenn sie eben doch passieren, dann sollten wir die Opfer in dieser Situation nicht alleinlassen. Der Abschnitt "justice restaurative" hat leider natürlich nichts mit Restaurantöffnungen zu tun, aber stimmen Sie dem zu, denn es ist ein wichtiger Schritt. Der Ständerat kann noch nachjustieren.

Zu Artikel 318 Absatz 3 hat Herr Addor einen Einzelantrag eingereicht. Der Antrag wurde so von der Kommission nicht [PAGE 630] behandelt. Die Frau Bundesrätin hat aber ausgeführt, dass wir diese Frage eigentlich schon einmal diskutiert haben.

Ich bitte Sie, ansonsten überall der Mehrheit zu folgen.