preparatory:AB 280948
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-03
Wortprotokoll
Diese Vorlage geht, wie Sie gehört haben, auf die parlamentarische Initiative Bourgeois zurück. Sie wurde im Zusammenhang mit der damaligen Liberalisierung bzw. der anstehenden Liberalisierung des Zuckermarkts in der EU eingereicht. Deren Auswirkungen auf die Schweiz konnten bisher mit den bestehenden Massnahmen, nämlich Grenzschutz und erhöhte Einzelkulturbeiträge, weitestgehend ausgeglichen werden.
Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird auf diese Vorlage nicht eintreten, und zwar in allererster Linie aufgrund von institutionellen Überlegungen. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme nämlich zu Recht fest, dass die Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive es gebietet, die Grundsätze einer Regelung auf Gesetzesstufe und die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene zu erlassen. Diese Praxis ermöglicht es, rasch und mit geringerer Vorlaufzeit auf sich verändernde Herausforderungen zu reagieren. Eine Regelung von Zollansätzen und Einzelkulturbeiträgen auf Gesetzesstufe stellt hingegen eine Ungleichbehandlung und ein unerwünschtes Präjudiz auch für andere Landwirtschaftserzeugnisse dar und ist deshalb abzulehnen. Eine gemischte Regelung von Zollansätzen und Beiträgen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erschwert zudem eine adäquate Weiterentwicklung der Stützungsinstrumente, wo diese angezeigt und wünschbar wären.
Abgesehen von diesen formalen Überlegungen kann ich anfügen, dass es auch sachlich nicht angezeigt ist, im heutigen Marktumfeld den bestehenden Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne aufrechtzuerhalten. Aufgrund der aktuellen Marktpreise wäre, wie uns der Bundespräsident in der Kommissionsberatung berichtet hat, ein Zollzuschlag von 1 Franken und eben nicht von 7 Franken pro 100 Kilo richtig. Die Differenz belastet, wie bereits mehrfach festgestellt wurde, vor allem die nachgelagerten Verarbeitungsstufen. Das mag in der Auswirkung auf den Endverkaufspreis dieser Produkte keine wahnsinnig grossen Unterschiede ausmachen. Ich finde es allerdings beachtlich, dass Sie dies, auch wenn Sie sagen, es mache keinen Unterschied, dann doch mit Händen und Füssen verteidigen wollen. Dieser Zoll kommt nämlich auch nicht der Landwirtschaft oder der betroffenen Industrie zugute - im Gegenteil, diese belastet er -, sondern das Geld fliesst einfach in die Staatskasse. Auf einen vernachlässigbaren Grenzschutz kann meiner Meinung nach auch verzichtet werden.
Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird die Vorlage also aus den angeführten Gründen ablehnen. Eine Weiterführung der Massnahmen auf Verordnungsebene ist damit aber weiterhin möglich. Da muss man Frau Badran doch etwas auf den Boden der Realität zurückholen: Ein Nichteintreten auf diese Vorlage ist nicht gleichbedeutend mit der Zerstörung der schweizerischen Zuckerwirtschaft, überhaupt nicht. Es kann im gewünschten, bisherigen Umfang weitergehen. Es ist sogar so, dass Herr Bundespräsident Parmelin in einem Schreiben an die Kommission einen sehr konkreten Vermittlungsvorschlag unterbreitet hat. Dieser hätte die bisherigen hohen Einzelkulturbeiträge nahtlos mittels des neuen landwirtschaftlichen Verordnungspakets fortgeschrieben und die gewünschten ökologischen Zuschläge über Ressourceneffizienzbeiträge ab dem Jahr 2023 hinzugefügt. Das wäre also möglich gewesen. Weshalb man auf dieses Angebot nicht eintreten wollte, ist mir nicht bekannt. Das liegt auch nicht in meinem Verantwortungsbereich. Es ist für die Betroffenen allerdings bedauerlich.
Im Ergebnis stellen wir fest, dass solche Regelungen, wenn sie denn überhaupt getroffen werden sollen, nicht auf Gesetzesstufe festzulegen sind. Wir machen Ihnen aus diesem Grund beliebt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eventualiter werden wir den Einzelantrag Wasserfallen Christian unterstützen, um zumindest die Zollregelung nicht im Gesetz festzuschreiben. Wir werden gegenüber dem Minderheitsantrag Müller Leo die Mehrheitsposition vertreten, die wir eventualiter vorgängig noch mit dem Einzelantrag Munz modifizieren werden.