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preparatory:AB 283926

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Mit Bezug auf die Minderheit III (de Courten) möchte ich einleitend nochmals sagen, worum es heute eigentlich geht: Wir wollen ein Sozialwerk, das ohne Massnahmen in die Schuldenfalle fällt oder in der Schuldenspirale nach unten driftet, sanieren. Und was macht man, wenn man irgendwo sanieren will? Man sucht sicher nicht in erster Linie nach neuen Aufgaben und neuen Ausgaben. So kann man nicht sanieren! Ich stelle aufgrund der Voten einfach nochmals fest, dass man verkennt, dass wir ohne Massnahmen bei der AHV 26 Milliarden Franken Schulden haben. Die können nicht einfach so gedeckt werden. Und ich meine auch, es ist klar falsch, wenn hier jetzt praktisch in jedem Votum das Argument kolportiert wird, diese Sanierung erfolge auf dem Buckel der Frauen. Nein! Wir schaffen ein ausgewogenes Paket aus einnahmen- und ausgabenseitiger Sanierung.

Wir werden heute wahrscheinlich in einer Mehrheit, davon gehe ich aus, bereit sein, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Wir haben 2 Milliarden Franken in die AHV eingeschossen. Wir werden den Bundesanteil erhöhen. Dann ist der Anteil der Frauen gar nicht mehr so hoch, das wissen Sie haargenau. Sie wollen hier auf dem Buckel der Jungen die AHV nicht sanieren.

Deshalb vertrete ich hier auch die Minderheit III (de Courten). Sie verlangt, dass wir betreffend Ausgleichsmassnahmen, die durchaus berechtigt sind, auf das ständerätliche Modell gehen. Dieses Modell sieht Folgendes vor: Etwa 30 Prozent der durch die Rentenaltererhöhung erreichten Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Umfang von 1,4 Milliarden Franken, also gut 400 Millionen Franken, werden während immerhin neun Übergangsjahren - das ist doch eine recht lange Zeit - als Kompensation bezahlt. Diese [PAGE 1187] Kompensation geschieht im Rahmen dieses Trapezmodells zuerst aufsteigend - sie beträgt im ersten Jahr 25 Franken, dann 50 Franken, dann 75 Franken und im vierten und fünften Jahr je 100 Franken - und wird dann schrittweise wieder abgebaut. Uns scheint dies durchaus ein gangbarer Weg zu sein.

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit III (de Courten), der genau dem vom Ständerat mehrheitlich angenommenen Modell entspricht, gegenüber der Mehrheit zuzustimmen. Das ist übrigens dann auch eine logische Konsequenz: Gemäss Minderheit VI (de Courten) muss ein Passus gestrichen werden, der den anderen der Mehrheit entspricht; das ist eine rein technische Angelegenheit.