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preparatory:AB 283975

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ich spreche hier zum Antrag der Minderheit I (de Courten), bei dem es darum geht, dass die Freigrenze leicht angehoben wird, ab der man, wenn man nach der ordentlichen Pensionierung weiterarbeitet, keine AHV-Beiträge mehr zahlen muss. Die Freigrenze beträgt heute rund 1800 Franken, das ist das Anderthalbfache des AHV-Mindestbetrages. Die Minderheit I ist der Auffassung, dass man den AHV-Freibetrag etwas anheben sollte, um den Anreiz, auch nach Erreichung des AHV-Alters weiterzuarbeiten, auch etwas zu erhöhen.

Ich bitte Sie, dieser Minderheit, deren Antrag der Version des Ständerates entspricht, d. h. eine Erhöhung auf jährlich 24[NB]000 Franken und monatlich 2000 Franken, auch zuzustimmen. Die Erhöhung macht einen kleinen Unterschied, der für den Anreiz, nach der ordentlichen Pensionierung weiterhin tätig zu sein, aber eben doch von Bedeutung sein kann.

Das zum Minderheitsantrag I; ich will hier nicht länger Zeit darauf verwenden. Dieser Anreiz wird dazu führen, dass die Arbeitsleistung nach der Pensionierung auch entsprechend zunimmt.

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