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Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 59e Absatz 3bis der Minderheit zuzustimmen und damit den von der Kommissionsmehrheit eingefügten Absatz wieder zu streichen. Warum?

Die Kommissionsmehrheit macht hier einen Fehler, weil sie wiederum die Voraussetzung dafür schafft, dass die Zielrichtung der Motion und der Vorlage unterlaufen wird. Die Vollzugsbehörden müssen in jedem Einzelfall entscheiden können, ob die sogenannten besonderen persönlichen Gründe, die zu einer allfälligen Ausnahme führen, ausreichend und vor allem glaubwürdig sind. Wenn Sie Buchstabe c lesen, stellen Sie fest, dass insbesondere dieser so gehalten ist, dass man genau damit wieder Umgehungsmöglichkeiten eröffnet, die gerade das Problem und der Grund dafür sind, dass man diese Vorlage eben wollte und dass Sie dieser Motion zugestimmt haben. Grundsätzlich verhindern soll diese nämlich Auslandreisen oder Reisen ins Herkunftsland bei Leuten, die eigentlich in ihr Herkunftsland zurückmüssten, das aber offensichtlich nicht können. Mit dem eingefügten Absatz verhindern Sie genau das, was Sie mit dieser Vorlage erreichen wollen.

Ich bitte insbesondere die FDP-Liberale Fraktion, hier die Minderheit zu unterstützen. Ich habe mir Ihr Positionspapier zu einer harten, aber fairen Asylpolitik vom Mai 2016 angesehen. Dort forderten Sie, liebe FDPler, völlig zu Recht die Anpassung des Rechts bezüglich vorläufiger Aufnahme an die Realitäten. Genau das machen wir hier. Wenn Sie der Minderheit nicht folgen, entfernen Sie sich gerade wieder von der Position, die Sie im Mai 2016 beschlossen hatten. Sie sind dort sogar noch härter, als es die Vorlage will, denn Sie schreiben: "Wenn Zweifel herrschen über die menschenrechtliche Situation im Herkunftsland, soll der Aufenthalt nur vorübergehend zugestanden und die Situation regelmässig konsequent überprüft werden." Das heisst, Sie wollen, dass man schaut, ob die Leute wirklich nicht nachhause können.

Wenn Sie der Minderheit nicht zustimmen, machen Sie hier eine Vorlage, die genau dieses Reiseverbot wieder unterläuft. Diese Haltung ist völlig richtig, und dieser Haltung ist beizupflichten. Genauso konsequent müssen Sie nun aber dafür sorgen, dass das Asylrecht nicht ausgehöhlt wird und die Ausnahmen eben wirklich auf Einzelfälle beschränkt werden können, welche die Behörden genau überprüfen und über die sie entscheiden können.

Die Schweiz hat ein Asylrecht, das allen, die darauf Anspruch haben, Asyl, den Flüchtlingsstatus oder eine vorläufige Aufnahme gewährt. Damit das so bleibt, müssen Umgehungen, wo immer möglich, vermieden werden.

Deshalb bitte ich Sie, in allen Punkten dem Bundesrat zu folgen und Artikel 59e Absatz 3bis aus der Vorlage zu streichen.

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