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preparatory:AB 289494

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Beim Antrag der Mehrheit der Kommission zu Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe k StG geht es um eine weitere Ausnahme bei der Umsatzabgabe. So viel habe ich verstanden. Das war es dann aber auch. Ich lese Ihnen diesen Ausnahmetatbestand gerne vor: "die Vermittlung von inländischen oder ausländischen Urkunden, soweit der Vermittler einzig Effektenhändler aufgrund von Artikel 13 Absatz 3 Litera d StG ist und die Urkunden im Umfang einer Beteiligung von 10 Prozent oder mehr Gegenstand der Transaktion sind und diese voraussichtlich länger als 12 Monate gehalten werden; wird diese Frist nicht eingehalten, so ist die Abgabe innert 30 Tagen nach dem Weiterverkauf geschuldet. Bei Vorliegen dieser Ausnahme im Zeitpunkt einer Revision findet keine Korrektur für die Vergangenheit statt."

Hat irgendwer hier im Saal das verstanden? Ich wage es zu bezweifeln. Ich habe es nicht verstanden. Ich habe hier etwas gelernt: Etwas, was man nicht versteht und keinen Sinn macht, sollte man auch nicht tun. Es ist nicht so, dass ich mich nicht bemüht hätte, das am Schluss zu verstehen. Wenn einem nicht erklärt werden kann, was Sinn und Zweck einer bestimmten Vorschrift in einem Gesetz ist, dann sollte man diese nicht beschliessen.

In diesem Sinne - es gibt schon ganz viele Ausnahmetatbestände - bitte ich Sie, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen und meiner Minderheit zu folgen.

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