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preparatory:AB 289836

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-29

Wortprotokoll

Der Lohnschutz mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte. Die flankierenden Massnahmen haben dazu beigetragen, dass die Löhne in der Schweiz nicht abgedriftet sind. Im Gegenteil, die niedrigen Löhne sind sogar etwas stärker gestiegen als der Medianlohn. Das ist das Resultat einerseits der verschiedenen Mindestlohnkampagnen, andererseits aber vor allem auch der flankierenden Massnahmen. In dem Sinne ist es eine Erfolgsgeschichte.

Verankert sind die flankierenden Massnahmen im Entsendegesetz. Das Gesetz aus dem Jahre 1999 musste in verschiedenen Etappen immer wieder an die neuen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst werden. Auch das ist mit Erfolg passiert, wie die letzte Evaluation des Departements zum Entsendegesetz ergeben hat.

Die neue Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes ist genau in diesem Lichte zu sehen. Es gibt inzwischen fünf Kantone mit Mindestlöhnen; Basel ist bekanntlich jetzt dazugekommen. Eine zentrale Rolle spielen die Mindestlöhne vor allem im Kanton Tessin. Dort ist das Lohngefälle gegenüber der umliegenden Lombardei besonders gross. In keinem anderen Kanton sind die flankierenden Massnahmen, die generell für die ganze Schweiz wichtig sind, so wichtig wie im Tessin, in keinem anderen Kanton spielen sie eine so grosse Rolle.

Die Motion für die jetzt zu behandelnde Änderung des Entsendegesetzes kommt auch aus dem Kanton Tessin. Es war der ehemalige Ratskollege Fabio Abate, der die Motion gegen Ende der letzten Legislatur eingebracht hatte. Damals hatte unser Rat, entgegen der Empfehlung des Bundesrates, dieser Motion mit eindrücklicher Mehrheit zugestimmt: 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lautete das Resultat hier im Rat nach Voten der beiden Tessiner Standesvertreter, Kollege Abate und Kollege Lombardi.

Jetzt, kaum drei Jahre später - der Bundesrat setzt diesen Auftrag nun um -, soll nach dem Antrag der Mehrheit der WAK plötzlich alles anders sein, obschon sich im Vernehmlassungsverfahren 23 Kantone, wir sind ja die Kammer der Kantone, positiv zu dieser Vorlage, die uns der Bundesrat unterbreitet, geäussert haben.

Worum geht es aus inhaltlicher Sicht? Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlässt, müssen diese doch nach den Gesetzen der Logik und Nichtdiskriminierung nicht nur für die ansässigen, sondern auch für die entsandten Arbeitnehmenden gelten. Alles andere wäre nichts anderes als eine Einladung zum Lohndumping, wie Kollege Abate, der ja auch ein Gewerbevertreter war, sehr ausführlich ausgeführt hatte. Das wäre letztlich zum Schaden der Lohnabhängigen, aber auch zum Schaden des Gewerbes, der Branchen. Alle müssen gleich lange Spiesse haben, das ist der Sinn der flankierenden Massnahmen und des Entsendegesetzes.

Mit der Umsetzung der Motion Abate wird also nichts anderes gemacht als eine Selbstverständlichkeit. Umso unverständlicher ist der Nichteintretensantrag der Kommissionsmehrheit, der einfach die Mindestlöhne in den Kantonen nicht gepasst haben. Das ist kein Argument, diesen Auftrag, den wir uns selber gegeben haben, jetzt nicht umzusetzen. Unverständlich ist der Nichteintretensantrag auch deshalb, weil mit dieser Änderung des Entsendegesetzes auch weitere Punkte geregelt werden. Sie sind, der Kommissionssprecher hat es ausgeführt, eher technischer Natur, aber vollkommen unbestritten und trotzdem nötig, beispielsweise die Plattform für die elektronische Kommunikation. Vor diesem Hintergrund, [PAGE 1040] meine ich, ist der Nichteintretensantrag auch nichts anderes als Arbeitsverweigerung. Das aber darf nicht sein. Nicht nur dem Kanton Tessin und den Tessiner Beschäftigten, sondern auch dem Tessiner Gewerbe gegenüber wäre ein Nichteintreten doch recht provokativ, weil man damit signalisieren würde, dass die Probleme des Tessiner Arbeitsmarktes hier in diesem Saal nicht ernst genommen werden; dies, obschon im Vernehmlassungsverfahren 23 Kantone zugestimmt haben.

Es ist auch wichtig für die übrigen Grenzkantone. Wenn es Kantone gibt, die dieses Instrument nicht brauchen, werden sie dadurch nicht gestört, dass in den Kantonen, die Mindestlöhne kennen, keine Diskriminierung zugelassen wird. In diesem Sinne ist es auch ein Stück eidgenössischer Solidarität gegenüber den Grenzkantonen, insbesondere gegenüber dem Tessin, diese Vorlage zu verabschieden.

Ich möchte Sie deshalb bitten, auf die Vorlage einzutreten und damit auch klarzumachen, dass sich die Kommission inhaltlich an die Arbeit machen muss.