preparatory:AB 29278
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-11-26
Wortprotokoll
Es handelt sich um einen Ordnungsantrag. Ich will auf die materiellen Ausführungen, die zum Staatsvertrag selber gemacht worden sind, nicht eintreten. Aus bundesrätlicher Sicht gibt es zur Frage, ob der Staatsvertrag in dieser oder in der nächsten Session ratifiziert oder eben nicht ratifiziert werden soll, keinerlei taktische oder strategische Aspekte.
Die Kommission hingegen will Abklärungen zur umstrittenen Frage, welchen Einfluss dieser Staatsvertrag auf den Betrieb des Flughafens Zürich hat. Das ist die entscheidende Frage. Wir haben unsere Zahlen dazu geliefert; sie stehen im Widerspruch zu Unique und Swiss. Deswegen möchte die Kommission hier genauere Abklärungen. Es kommt hier - das möchte ich erwähnen - etwas hinzu: In der Zwischenzeit haben sich nämlich der Regierungsrat Zürich und Unique für eine Betriebsvariante ausgesprochen, die nicht dem Ergebnis des SIL-Koordinationsprozesses entspricht. Es sind neue Vorgaben gemacht worden, die während dieses langen SIL-Koordinationsprozesses nicht zur Diskussion standen.
Das wiederum hat zur Folge, dass mir heute das Begehren der Kantone Aargau und Schaffhausen vorliegt, die letzte Variante, die in den SIL-Koordinationsgesprächen zur Diskussion gestanden ist, den Zürchern aufzuoktroyieren. Die Variante, die Zürich will, ist im SIL-Koordinationsprozess so nicht besprochen worden. Das heisst, wenn die Variante von Zürich gewählt werden soll, dann wissen wir noch nicht, welchen Betrieb und welchen Einfluss auf den Staatsvertrag das zur Folge hat. Dieses Fragezeichen steht also, jedenfalls im Moment, noch im Raum.
Daher, muss ich sagen, habe ich Verständnis für den Wunsch der Kommission nach einer gründlichen Abklärung. Das hat aber nichts mit taktischen und strategischen Überlegungen zur Frage zu tun, ob nun ratifiziert werden soll oder nicht.
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Eine zweite Bemerkung, die Herr Büttiker gemacht hat, möchte ich - weil das Amtliche Bulletin ja auch in Deutschland gelesen wird - immerhin richtig stellen: Wir wenden im Moment nicht eine "Wochenendregelung light" an - das ist nicht wahr -, sondern wir wenden die Wochenendregelung gemäss Staatsvertrag an. Im Staatsvertrag selbst ist vorgesehen, dass aus Sicherheitsgründen via Norden gelandet werden kann. Diese Sicherheitsgründe betreffen erstens die Wetterverhältnisse und zweitens die Grösse einer Maschine. Das wird immer so sein. Auch wenn der Staatsvertrag ratifiziert ist, kann, wenn die Wetterverhältnisse so sind, wie sie jetzt waren, über Norden angeflogen werden. Es ist nicht so, dass wir heute irgendwie extensiv - weil der Staatsvertrag noch nicht ratifiziert ist - eine "Wochenendregelung light" anwenden. Das wird uns nämlich aus Deutschland vorgeworfen, und dazu muss ich sagen: Es trifft nicht zu.