preparatory:AB 300358
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Ich möchte hier auf meinen Minderheitsantrag eingehen. Er ist wahrscheinlich der Fahne nicht ganz einfach zu entnehmen. Sie haben einen ziemlich kryptischen Antrag vor sich. Ich versuche, kurz zu erklären, worum es geht.
Es geht darum, dass gleiche Dinge in der Staatsrechnung von einem auf das andere Jahr gleich verbucht werden sollen. Hier haben wir es zum Beispiel mit der Überweisung der Schweizerischen Nationalbank zu tun. Die Nationalbank schüttet ja bekanntlich Gewinne aus. Die Bundesverwaltung nimmt dieses Geld entgegen. Dafür gibt es eine Vereinbarung, die jeweils einige Jahre gilt. Im aktuellen Fall sind es, glaube ich, fünf Jahre. In dieser werden die Modalitäten geregelt, wie mit diesen Zahlungen umzugehen ist. Sie erinnern sich: Die erste Auszahlung nach der neuen Vereinbarung wurde für das Geschäftsjahr 2020 der SNB getätigt. Es wurden insgesamt 6 Milliarden Franken gesprochen. Davon gingen 2 Milliarden Franken an den Bund.
Der Bundesrat hat diese Einnahme, die 2 Milliarden Franken, für das Jahr 2020 ordentlich verbucht und wenige Monate oder sogar Wochen später entschieden, für das künftige Jahr, also für das Jahr 2021, einen Anteil ausserordentlich zu verbuchen. Das heisst, es geht hier darum, dass materiell die genau gleichen Dinge im einen Jahr ordentlich und im anderen Jahr ausserordentlich verbucht werden.
Nun kann man natürlich ganz verschiedene Dinge in diesen Minderheitsantrag respektive in diese Auszahlung hineininterpretieren. Man kann für oder gegen die Ausschüttungen der SNB sein. Aber das ist hier nicht die Frage. Man kann sich auch die Frage stellen, ob die Nationalbankgewinne nicht grundsätzlich ausserordentlich verbucht werden sollten; das könnte man sich durchaus überlegen. Aber auch diese Frage stellt sich hier nicht. Man kann sich noch die Frage stellen, was das für einen Zusammenhang mit dem Abbau der Covid-19-Schulden hat. Aber auch diese Frage stellt sich hier nicht. Es geht einzig und allein um eine kohärente Buchführung im Sinne einer Staatsrechnung, die als solche verstanden werden kann, damit wir als Finanzpolitikerinnen und -politiker die Möglichkeit haben, unsere Aufgabe wahrzunehmen.
Ich fasse noch einmal zusammen: Dieser etwas kryptische Antrag der Minderheit will dem Bundesrat das Signal geben, während der Periode, in der diese Vereinbarung mit der SNB gilt, die Einnahmen doch bitte jedes Jahr gleich zu verbuchen, damit wir auch eine gewisse Kontinuität in der Buchführung leben können. Ansonsten ist unsere Arbeit in der Finanzkommission doch verhältnismässig schwierig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.