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preparatory:AB 302374

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass wir nochmals über dieses Projekt diskutieren können, das ja von Kollege Joder vor Jahren initiiert worden ist. Ich teile die Meinung von Kollege Fässler nicht, dass nur die Etikette gewechselt habe, aber nicht der Inhalt. In der ersten Version ging es um die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation. Da war die Voraussetzung, dass man Vorkommnisse von grosser Tragweite klären möchte. Diese Formulierung ist auch in Artikel 163 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes enthalten, wo es um die Einsetzung einer PUK geht. Deshalb habe ich heute Verständnis dafür, dass man sich damals gegen diese Lösung wehrte, weil die Unterscheidung zwischen PUK und ausserordentlicher Aufsichtsdelegation doch nicht so klar formuliert war.

Aber es braucht ein zusätzliches Instrument, weil seit über einem Vierteljahrhundert gar keine PUK mehr eingesetzt wurde. Man hat zwar mehrmals eine PUK gefordert, aber es wurde nie eine eingesetzt, weil der Mechanismus zur Einsetzung sehr kompliziert und, wie es vom Sprecher der Kommission gesagt wurde, auch sehr politisch alimentiert ist. Dementsprechend versuchen wir nun mit dem Kompromiss, eine klare Definition der Aufgaben zu unterlegen.

Der Kompromiss enthält in dreifacher Hinsicht Präzisierungen:

Er legt fest, dass eine solche Subkommission dann eingesetzt wird, wenn sowohl Sachverhalte einer Klärung bedürfen, welche sich auf die Haushaltsführung beziehen, als auch Sachverhalte, welche sich auf die Geschäftsführung beziehen. Diese Präzisierung hat man vorgenommen. Zudem hat man, nach dem nochmaligen Durchgang und auch gestützt auf meinen damaligen Minderheitsantrag, zusätzlich noch als Voraussetzung definiert, dass die Informationsrechte nur dann über die Informationsrechte einer ordentlichen Subkommission hinausgehen dürfen, wenn die in Artikel 153 vorgesehenen Informationsrechte für die Wahrnehmung der Oberaufsicht nicht reichen. Das ist ein Entscheid, der jeweils von den vier Kommissionen mit insgesamt 76 Parlamentsmitgliedern zu fällen ist.

Sie haben mich richtig zitiert, lieber Kollege Fässler. Es freut mich natürlich, dass das Prinzip, dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat, auch von Ihnen nach wie vor als richtig erachtet wird. Aber - und jetzt kommt das entscheidende Element - wir als Gesetzgeber können natürlich zusätzliche Rechte schaffen. Das geschieht in der jetzigen Fassung des Nationalrates. Gemäss Artikel 53a Absatz 1 können die Kommissionen diese zusätzlichen Informationsrechte übertragen. Wenn sie nicht nötig sind, dann gilt, da bin ich auch gleicher Meinung, die bisherige Praxis, bei welcher wir uns auf Artikel 45 Absatz 2 stützen, dass wir also Subkommissionen bilden können, um Sachverhalte abzuklären.

Die wichtigste Frage ist doch: Bisher hat man sich die Informationsrechte mit einem Notbehelf beschafft. Sowohl bei der Arbeitsgruppe zu den UBS-Kundendaten wie bei jener zu Insieme hat man die zusätzlichen wichtigen Informationen über Mitglieder der GPDel respektive der FinDel beschafft, welche auch der Arbeitsgruppe angehörten. Es wäre klüger, wenn man diese Möglichkeit auch der Kommission geben würde, sodass sie die Informationen selbst, ohne den Notbehelf, beschaffen könnte, wenn die Mehrheit dies als nötig erachtet. Dementsprechend bin ich damit einverstanden, dass man diese zusätzliche Möglichkeit in das Gesetz aufnimmt, was übrigens vom Bundesamt für Justiz als verfassungsmässig angeschaut wird. Das scheint mir besser zu sein, als weiter den Umweg über den Notbehelf zu gehen. Es ist aus meiner Sicht rechtsstaatlich die richtige Lösung. Ich bin überzeugt, dass der Beschluss des Nationalrates als dritter Kompromiss tauglich ist, um unsere Aufsichtsfunktion, wie sie von Kollege Burkart beschrieben worden ist, ein Stück weiter zu stärken.