preparatory:AB 305319
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Ich gehe noch einige Punkte durch. Zuerst komme ich zu Artikel 3. Dort schaffen wir eine Differenz zum Ständerat und gehen zurück [PAGE 1411] zum Entwurf des Bundesrates, indem diese Darlehen quasi subsidiär ausgerichtet werden können. Der Ständerat hat "gewährt der Bund" geschrieben. Es soll keine Anspruchsberechtigung entstehen. Die Finanzkommission hat diese Frage auch gestellt. Deshalb beantragen wir Ihnen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzugehen, der es dem Bund freistellt, ein Gesuch abzulehnen, wenn z. B. gewisse Bedingungen nicht erfüllt sind. Bei der Formulierung des Ständerates besteht das Risiko, dass ein Rechtsanspruch entstehen könnte. Das kann es sowieso nicht sein, auch nach der Debatte, die wir heute geführt haben. Mein diesbezüglicher Antrag war in der Kommission unbestritten.
Bei Artikel 10 Absatz 4 und, damit verknüpft, bei Artikel 11 Absatz 4 geht es um die Frage, ob die Gemeinden und Kantone Abgaben stunden - nicht auf sie verzichten! - sollen. Natürlich geht es um Wasserzinse, aber klar auch um andere Abgaben, Steuern usw. Es kann ja nicht sein, dass die anderen öffentlichen Hände ihre Rechnungen stellen und zu einem Unternehmen, das sich in Liquiditätsschwierigkeiten befindet, sagen: "Das Geld musst du mir schicken, obwohl du Liquiditätsprobleme hast", und der Bund am Schluss Liquidität einschiessen muss. Da müssen Kantone und Gemeinden zuerst sagen, dass sie diese Abgaben bis zum Zeitpunkt, zu welchem diese Darlehen zurückgezahlt sind, stunden. Es wird also niemand verzichten müssen. Es geht nur darum, Abgaben zu stunden. Fast alle Gemeinwesen sind problemlos liquid und können auf diese Liquidität über eine gewisse Zeit verzichten. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden.
Dann komme ich zur Minderheit Egger Kurt betreffend allfällige überdurchschnittliche Gewinne. Das erste Problem ist schon, wie wir überdurchschnittliche Gewinne definieren. Wer entscheidet, was überdurchschnittlich ist? Das zweite Problem ist, dass der Antrag in diesem Gesetz sachfremd ist, das dritte Problem, dass es eine klare Anweisung ist, in welche Richtung dieses Geld eingesetzt werden soll, also einen Eingriff in die Unternehmensfreiheit darstellt. Jetzt kann man natürlich sagen, ja, es sei absolut richtig, die Unternehmen müssten endlich in erneuerbare Energien investieren. Aber auch das wäre ein Eingriff. Darum beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, diese sachfremde Position hier nicht einzunehmen, so sympathisch der Antrag tönt.
In Artikel 18 Absätze 1 und 5 geht es um die Bereitstellungspauschale und darum, wie diese berechnet wird. In Absatz 1 geht es darum, dass die Bereitstellungspauschale auch von Unternehmen, die jetzt nicht als systemkritisch bezeichnet werden, aber möglicherweise unter diesen Rettungsschirm fliehen könnten, bezahlt werden muss, was völlig richtig ist. Sollte eine andere Unternehmung - wir wissen im Moment nicht, welche - unter diesen Rettungsschirm kommen müssen, soll sie genauso bezahlen wie diejenigen, die jetzt schon fix unterstellt sind.
In Absatz 5 haben wir versucht, das Risiko besser zu verteilen, damit die Bereitstellungspauschale vom Expositionsrisiko abhängig ist, insbesondere in dieser Absicherung. Das heisst eigentlich, wir erwarten, dass die Axpo hier mehr bezahlen muss als die BKW. Ob die Formulierung der Weisheit letzter Schluss ist? Das geben wir dem Ständerat noch einmal weiter. Auch die Frau Bundesrätin hat gesagt, dass man im Ständerat noch einmal anschauen sollte, ob wir hier genau die richtige Formulierung getroffen haben. Es darf dann nicht sein, dass es das Gegenteil von dem bewirkt, was der Antrag wollte.
In Artikel 19 Absätze 2 und 4, das habe ich bereits bei der letzten Ausführung gesagt, geht es um die Informationspflichten. Sollen diese bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, wie dies die Minderheit und der Bundesrat wollen? Oder geht das zu weit, soll die Information zweistufig erfolgen, wie es die Mehrheit Ihrer UREK vorschlägt, mit einer indirekten Beschränkung auf die Risikoabwägung? Also, was muss man wissen? Wir wissen, dass es zeitkritische Fragen sind, das haben wir jetzt gerade gesehen. Der Bund muss auch Zeit haben, die Sachen zu prüfen. In diesem Sinne stellt sich schon die Frage, inwieweit eine Abwägung - Exposition im Handel, Produktion, finanzielle Gesundheit der Unternehmung, Liquiditätsbedarf - vorzunehmen ist und wann die Unterlagen geliefert werden müssen. Hierzu kann man durchaus zwei Meinungen haben.
Unsere Kommission hat mit dem knappestmöglichen Entscheid - mit 13 zu 12 Stimmen - entschieden, dass wir hier etwas weniger eingreifen sollten. Ich habe es schon vorhin gesagt: Nach der heutigen Debatte kann es durchaus sein, dass wir mehr Einsicht wollen. Der Bundesrat lag hier vielleicht nicht ganz unrichtig; der Ständerat wird uns möglicherweise nicht folgen. In diesem Sinne kam es zum Stimmenverhältnis von 13 zu 12.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Aber man kann diesen Artikel in der aktuellen Lage durchaus auch etwas differenzierter sehen als vielleicht noch vor einigen Wochen.
Bei Artikel 31 sind wir eigentlich bei der Frage, ob wir jetzt noch das Landesversorgungsgesetz anfassen sollen. Da müsste man erstens festhalten: Eine Phase Gelb gibt es in der Schweiz tatsächlich nicht. Dass sie in dieses Gesetz - in ein dringliches Bundesgesetz, das wir jetzt für eine Liquiditätsspritze festlegen - hineinkommt, beurteilt die Kommission klar als nicht richtig. Die Frage, was in so einer Phase Gelb genau zu regeln ist, werden wir diskutieren müssen. Das Zweite ist: Es könnte die Vorlage überladen, wenn man solche Dinge, die komplett neu dazukommen, jetzt einfach so rasch einfügen und durchsetzen will.
Es ist aber klar: Die UREK-N hat hier klare Erwartungen an den Bund und an die Branche ausgesprochen. Wir erwarten, dass die Thematik Auktionen - die auch freiwillig möglich sind, ohne dass wir es ins Gesetz schreiben - ernsthaft angegangen wird, wenn wir sehen, dass es in Richtung einer Strommangellage geht. Das muss man frühzeitig angehen. Das ist eine Erwartung. Die zweite Erwartung ist, dass im Hintergrund eine Branchenlösung zu den Pegelständen diskutiert wird. Das muss eine zentrale Lösung sein. Es wäre aber falsch, die beiden Punkte jetzt ins Gesetz zu nehmen. Insbesondere der Teil mit den Pegeln könnte noch zu einem Rohrkrepierer werden, weil es im Markt[NB]ein[NB]Signal[NB]ausstrahlen[NB]könnte, das den Preis markant erhöht. Dort bittet Sie also die Kommission, Abstand zu nehmen und nicht in dieser[NB]Geschwindigkeit[NB]etwas[NB]vermeintlich[NB]Gutes zu regulieren und damit allenfalls das Gegenteil zu erreichen.
Ich komme zur Minderheit I (Egger Kurt) betreffend Absatz 2bis Buchstabe a, zu den Gassparplänen mit verbindlichen Reduktionszielen: Auch hier handelt es sich um einen sehr starken Eingriff in die Freiheiten von Unternehmen und der Bevölkerung. Im Moment arbeiten wir mit Freiwilligkeit, mit Appellen, mit Branchenlösungen. Ich glaube, das ist im Moment der richtige Weg für die Schweiz. Wenn wir jetzt beschliessen würden, was die Minderheit I will, und der Bundesrat würde hier Vorschriften machen, was würde dann hier drin gesagt werden, wenn am Ende im Winter nichts passiert und gar keine Strommangellage eintritt? Die Wahrscheinlichkeit ist immer noch um die 50 Prozent, dass wir uns für nichts Sorgen machen, weil all die negativen Wirkungen - ausser dem Krieg - in diesem Winter nicht eintreffen. Dann werden wir gar kein Problem mit einer Mangellage haben. Ihre Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen der Meinung, dass wir keine Regulierung ex ante machen sollten, ohne dass wir dies sauber diskutiert haben.
Zu den Einzelanträgen kann ich nicht detailliert Stellung nehmen, weil sie der Kommission nicht vorlagen. Ich möchte einfach einen Hinweis zum Einzelantrag Wyss betreffend die Bestimmung des Kantonsanteils machen. Der Antrag Wyss kommt ja von Basler Seite, weil diese das Gefühl hat, Basel-Stadt habe weder mit der Axpo noch mit Kernkraft etwas zu tun, und man hier nicht zum Risikoträger werden möchte. Es darf aber nicht sein, dass dieser Antrag dazu führt, dass am Schluss Zürich entlastet würde. So, wie er jetzt formuliert ist, würde der Kanton Zürich, der ja ein hohes BIP hat, bei einem Schaden allenfalls besser wegkommen, weil er am Ende weniger zahlen müsste. Ich glaube, hier müsste der Ständerat, wenn Sie diese Differenz schaffen, einmal klar festlegen, was wir wollen, nämlich dass die risikotragenden Kantone allenfalls mehr belastet werden als die nicht risikotragenden Kantone. Hier hat der Bundesrat wie gesagt eine einfache Lösung [PAGE 1412] gesucht. Wir überlassen es Ihnen, zu entscheiden. Das war nur ein Hinweis für den Ständerat.
In diesem Sinne noch einmal zum Abschluss: Ich bitte Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen und dieser Vorlage am Ende zuzustimmen.