preparatory:AB 307033
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21
Wortprotokoll
Gerne erläutere ich Ihnen die Argumente der Minderheit Ihrer Kommission, weshalb der parlamentarischen Initiative Marti Samira keine Folge zu geben ist.
Um die Gründe zu erläutern, scheint es mir wichtig zu sein, auf die Entstehungsgeschichte des erst kürzlich revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes hinzuweisen. Wie der Name schon sagt, sieht das Gesetz neben der Regelung des Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern [PAGE 1629] auch Integrationsmassnahmen vor. So kann z. B. die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden, falls jemand erheblich und dauerhaft Sozialhilfe bezieht. Der Geist der damaligen Gesetzesberatung war, dass man eine offene Migrationspolitik beschliesst, aber Anforderungen an die Menschen stellt und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe fordert, ganz nach dem Grundsatz: Wir sind eine offene Schweiz für Menschen aus aller Welt, verlangen von ihnen aber auch, dass sie auf eigenen Beinen stehen. Davon ausgeschlossen sind natürlich Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind und in der Schweiz Schutz suchen.
Die vorliegende parlamentarische Initiative will nun den Geist der damaligen Gesetzesberatung einseitig aufbrechen. Sie verlangt, dass Personen, die nach zehn Jahren unverschuldet Sozialhilfe beziehen, die Aufenthaltsbewilligung nicht aus diesem Grund verlieren dürfen. Auf den ersten Blick mag das sinnvoll erscheinen. Der Vorstoss hat aber mehrere Haken:
1.[NB]Das heute geltende Recht ist erst wenige Jahre alt. Es sieht vor, dass eine Rückstufung oder ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung nur dann möglich ist, wenn man dauerhaft und in erheblichem Masse auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die Erheblichkeit muss somit bewiesen sein. Da das neue Recht noch relativ jung ist, wird sich zuerst eine Praxis unter den Kantonen etablieren müssen. Die Kantone haben viele Kompetenzen und viel Verantwortung in der Migrationspolitik. Es würde dem Grundsatz des Föderalismus widersprechen, einer Harmonisierung der kantonalen Praxis jetzt vorzugreifen.
2.[NB]Es gibt keine verlässliche Datengrundlage, die besagt, dass das geltende Recht zu Ungerechtigkeiten führt. Natürlich gab es in den letzten Jahren einzelne Fälle, in denen die Gerichte nicht so entschieden haben, wie man sich das gewünscht hat. Als Gesetzgeber bräuchte man aber belastbare Fakten und Zahlen, um aufzuzeigen, dass das geltende Recht eine Ungerechtigkeit zementiert. Diese Fakten sind heute nicht vorhanden.
3.[NB]Wir wollen keinen Automatismus. Es soll nach wie vor im Ermessen der Migrationsämter und gegebenenfalls der Gerichte liegen, ob eine erhebliche Abhängigkeit von der Sozialhilfe besteht. Die parlamentarische Initiative hätte zur Folge, dass eine Ausweisung nach zehn Jahren aufgrund einer grossen Abhängigkeit von der Sozialhilfe womöglich nicht mehr möglich wäre.
4.[NB]Die parlamentarische Initiative ist unklar formuliert. Wie soll belegt werden, ob man verschuldet oder unverschuldet in eine Sozialhilfeabhängigkeit geraten ist? Wer definiert das Ausmass des Verschuldens? Sind dann wieder die Gerichte gefragt? Wenn ja, welches wäre denn die Verbesserung gegenüber dem Status quo? Es wäre eher für Verwirrung denn für Klarheit gesorgt.
5.[NB]Die Ausgaben für Sozialhilfe von Drittstaatsangehörigen steigen seit Jahren an. Die Annahme des Vorstosses gäbe ein falsches Signal, würde man doch das Gefühl vermitteln, dass der Integrationsaspekt im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz weniger stark gewichtet werde.
6.[NB]Es gilt nach wie vor das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das Verhältnismässigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Rückstufung oder ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung nur dann rechtens ist, wenn sie bzw. er verhältnismässig ist. Die Gerichte haben in der letzten Zeit oft auch aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf einen Entzug der Aufenthaltsbewilligung verzichtet.
Ich komme noch kurz auf den Titel zu sprechen: "Armut ist kein Verbrechen" - selbstverständlich ist Armut kein Verbrechen, heute nicht und auch in Zukunft nicht. Die parlamentarische Initiative will aber verhindern, dass man bei Menschen, die dauerhaft und erheblich auf Kosten der Allgemeinheit in der Schweiz sind, Massnahmen ergreifen kann, beispielsweise mit der Herabstufung der Aufenthaltsbewilligung und ganz am Schluss, wenn keine andere Massnahme gegriffen hat, mit dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Dafür braucht es aber mehrere Verwarnungen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip wird beachtet.
Wie Sie sehen, sind die Hürden heute schon hoch. Ich bitte Sie, der starken Minderheit von 10 Stimmen zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.