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Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22

Wortprotokoll

Einmal mehr befassen wir uns in dieser Session mit einer weitreichenden Vorlage zur Energiepolitik. Angesichts der unmittelbar drohenden Strommangellage ist dieses Geschäft auch dringend, und es müssen wieder einmal innert kürzester Zeit Entscheidungen von sehr grosser Tragweite getroffen werden.

Ich gestatte mir jedoch, nochmals zu reflektieren, wie wir überhaupt in diese missliche Lage gekommen sind. Dazu ist mir vor einigen Wochen eine Medienmitteilung des Bundesrates aus dem Jahr 2007 wieder in die Hände gekommen. Diese liest sich sehr interessant. So teilte der Bundesrat damals mit, dass er die Weichen für eine neue Energiepolitik gestellt habe. Er habe erkannt, dass die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland bei Öl, Gas und Strom problematisch sei, auch die CO2-Emissionen sollten gesenkt werden. Zudem - und das war dem Bundesrat bereits vor 15 Jahren sehr bewusst, hören Sie jetzt genau hin - drohe ab dem Jahr 2020 eine Stromlücke. Gemäss dem damaligen UVEK-Vorsteher, Moritz Leuenberger, stützte sich die Strategie des Bundesrates auf drei Elemente, nämlich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Grosskraftwerke. Aber, das war für den Bundesrat offenkundig, ohne Kernkraftwerke gehe es nicht. Denn mit der Umsetzung nur der übrigen Massnahmen bliebe eine Stromlücke bestehen. Zudem sah er auch als Übergangslösung im Jahr 2020 Gaskombikraftwerke vor. Auch sah der Bundesrat gar eine Prüfung der Verkürzung der Bewilligungs- und Bauverfahren im Rahmen der damals bestehenden gesetzlichen Grundlagen vor.

Nach dem verheerenden Ereignis in Japan im Jahr 2011 warf der Bundesrat, gefolgt von einer Parlamentsmehrheit, diese Strategie quasi über Nacht über den Haufen und verbot den Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz. Die Energiestrategie hätte zwar beim Strommangel Abhilfe schaffen sollen, leider war aber bei deren Ausgestaltung zu oft der Wunsch Vater des Gedankens. Denn in der Realität zeigte sich, dass in der Strategie vieles nicht berücksichtigt worden war, so beispielsweise der Verbrauchsanstieg durch Elektrifizierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung, Verluste durch die Bestimmungen zu höheren Restwassermengen sowie die Problematik der Produktion im Winter.

Diesen Rückstand werden wir in den kommenden Jahren auch mit Reformen kaum aufholen können. Für mich waren die Entscheide vor rund zehn Jahren der Kardinalfehler des Jahrhunderts in der Energiepolitik. Hätten wir damals anders entschieden, stünden wir heute besser da und müssten nun nicht fast panikartig auf die Herausforderungen bei der Versorgungssicherheit reagieren.

Man braucht auch kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass die bestehenden Kernkraftwerke für einen sicheren Langlaufbetrieb von mindestens sechzig Jahren gerüstet werden müssen. Ohne die Kehrtwende im Jahr 2011 wäre dies vielleicht nicht notwendig geworden, denn dann hätte die Möglichkeit bestanden, dass moderne Werke der neuesten Generation so um 2035 ans Netz hätten gehen können. Überdies bin ich auch davon überzeugt, dass wir in Zukunft nicht um die Nutzung der Kernenergie herumkommen werden. Die Forschung auf diesem Gebiet macht rasante Fortschritte, und nur mit einem Kernkraftwerk können auf kleiner Fläche CO2-arm derart grosse Mengen an Strom produziert werden, und zwar ohne massiv in das Landschaftsbild einzugreifen.

Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe all jene, denen die Aussicht auf eine Lockerung der strikten Naturschutzregelungen zwecks Baus oder Ausbaus der erneuerbaren Energien grosse Sorge bereitet. Auch mir ist das keinesfalls gleichgültig. Die Aufhebung von Schutzmassnahmen ist ein schmerzhafter Einschnitt. Leider sehe ich aber aufgrund der akut drohenden Strommangellage keine andere Möglichkeit, als der Energieproduktion hier einen höheren Stellenwert einzuräumen, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen in [PAGE 848] der Winterproduktion. Ich bedaure es daher umso mehr, dass Sie meine bisherigen Aktivitäten nicht unterstützt haben, seien es meine Anträge in der Kommission, seien es Vorstösse, die darauf abzielten, das Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke wieder aus dem Kernenergiegesetz zu kippen. Damit wurde es leider verpasst, der Forschung den entscheidenden Schub zu geben. Scheinbar muss sich die Versorgungssituation noch mehr verschärfen, bis wir hier handeln.

Wir befinden uns zweifellos in einer schwierigen Lage. Es existieren mehrere Zielkonflikte; den einen, Landschaftsschutz versus den Bau von Stromerzeugungsanlagen, habe ich soeben erwähnt. Bereits an diesem Konflikt drohen wir zu scheitern. Dabei ist ein weiterer Zielkonflikt noch herausfordernder, nämlich die Eindämmung des CO2-Ausstosses versus die Vermeidung der drohenden Strommangellage. Schliesslich soll der CO2-Ausstoss aufgrund der Klimaschutzziele drastisch verringert werden.

Allerdings bedeutet die angestrebte Dekarbonisierung einen entsprechend höheren Strombedarf. Wenn Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge morgen Ölheizungen und Fahrzeuge mit Treibstoffantrieb ersetzen sollen, muss der dazu benötigte Strom eben vorhanden sein. Dies ist heute nicht der Fall, denn der Zubau von leistungsstarken Stromerzeugungsanlagen ist entweder, wie bei Kernkraftwerken, verboten oder bedeutet einen jahrelangen Spiessrutenlauf. Ich erachte es daher als erfreulich, dass die überlangen Verfahrensdauern nun etwas gestrafft werden sollen.

Zu lange war der Fokus einseitig auf mannigfaltige Verhinderungsmöglichkeiten ausgerichtet, die Projekte jahrelang verzögerten oder gar zu Fall brachten. Gerade die Möglichkeit zum Bau oder Ausbau der dringend benötigten Grosskraftwerke aller Art war so über Jahre hinweg de facto blockiert. Die Erhöhung der Grimselstaumauer ist so ein Negativbeispiel. Es gibt auch noch viele kleinere Beispiele. Eines ist das Wasserkraftwerk Waldemme, dann auch das Projekt Lugnez der Kraftwerke Zervreila. Auch die Windpärke sind ein Beispiel; es läuft auch dort nicht besser. Bei grösseren Projekten ziehen regelmässig fünfzehn bis zwanzig Jahre ins Land, bevor überhaupt etwas gebaut wird. Dass wir uns dies nicht mehr leisten können, ist offensichtlich. Eine Reform der Rechtsgrundlagen ist mithin überfällig.

Ich möchte aber auch dazu aufrufen, realistisch zu bleiben. Die Vorlage enthält sehr viele ambitiöse, meiner Ansicht nach zu ambitiöse Ziele. Darum habe ich auch Minderheitsanträge auf wirklichkeitsnähere Werte eingebracht. Werden diese Werte übertroffen, so ist das natürlich umso besser. Aber es gilt im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen mehr denn je, das faktisch Machbare vom politisch Wünschbaren zu unterscheiden. Ansonsten werden wir in ein paar Jahren wieder unsanft auf den Boden der Realität zurückgeholt werden und wie bei der Energiestrategie 2050 die gesteckten Ziele wiederum nicht erreichen.

Kernkraft wird ebenfalls eine Option bleiben müssen, davon bin ich überzeugt. Statt in dieser Frage weiterhin den Kopf in den Sand zu stecken, wäre es daher sinnvoll, sich bereits jetzt ernsthaft mit der Frage des Baus neuer Kernkraftwerke zu befassen. Denn diese werden, davon bin ich wirklich überzeugt, ohnehin kommen müssen, dies dereinst in Ablösung der bestehenden, welche wohl bis weit nach dem Jahre 2040 am Netz bleiben müssen. Nur werden wir bis dahin wieder einige Jahre verloren haben.

Sie haben meine Affinität zur Kernenergie vielleicht jetzt auch etwas herausgehört. Der Kommissionssprecher hat im Zusammenhang mit der Kernenergie von "fanatischen Anhängern" gesprochen. Ich möchte dazu doch bemerken, dass ich keinesfalls fanatisch bin, sondern nur Realist. Als einfacher Müller bin ich nämlich in meinem Unternehmen auf eine ausreichende und möglichst günstige Energieversorgung angewiesen. Deshalb bin ich überzeugt, dass wir uns der Option Kernenergie für die Zukunft nicht verschliessen sollten.

Das sind meine Bemerkungen zum Eintreten.

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