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preparatory:AB 30763

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat seine erste Differenzbereinigungsrunde in der Wintersession durchgeführt hat, bleiben noch 22 Differenzen, welche Ihre Kommission an der Sitzung vom 28. Januar dieses Jahres zu bereinigen versuchte. Bei 13 Differenzen empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Ständerat zu folgen, in 4 Fällen will sie an Ihrer bisherigen Formulierung festhalten, in 2 Fällen die Bestimmung streichen. In 3 Fällen, die aber den gleichen Themenkomplex betreffen, folgt sie einer neuen Formulierung der Verwaltung. Wir haben über 11 Minderheitsanträge zu entscheiden.

Zur ersten Differenz, Artikel 13 Absatz 1 Litera h: Hier hat unser Rat als zusätzliches Erfordernis für die Erteilung der Rahmenbewilligung den Nachweis eingeführt, dass die Stromproduktion nicht auch aus erneuerbaren Energien zu gleichen oder tieferen Kosten in der Schweiz erzeugt werden kann. Bundesrat Leuenberger und die Kommissionsminderheit verglichen diese weitere Voraussetzung mit dem bisherigen Bedarfsnachweis, wiesen auf die grossen Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Kostennachweisen hin und empfehlen Ablehnung. Dagegen glaubt die Mehrheit, dass damit ein marktwirtschaftliches Element bei der Beurteilung eines Projektes aufgenommen werde.

Der Ständerat wollte von dieser Bestimmung nichts wissen und hat sie ohne Gegenstimme gestrichen. Die UREK will mit 11 zu 9 Stimmen daran festhalten.

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