Lexipedia

preparatory:AB 310006

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-29

Wortprotokoll

Artikel 7 Absatz 1 beinhaltet ja auch das Alter. Es ist so: Wenn Sie Artikel 7 Absatz 1 lesen, dann sehen Sie auch, dass im geltenden Recht im zweiten Teil des Absatzes steht: "[...] ab[NB]1.[NB]Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter der obligatorischen Versicherung." Damit ist der Beginn des Sparprozesses gemeint. Der Nationalrat hat "nach Vollendung des 19. Altersjahres" beschlossen, das heisst, der Sparplan beginnt ab dem Alter von 20 Jahren. Die Kommission des Ständerates hat auch hier eine Differenz geschaffen. Neben den 17[NB]208 Franken anstatt 12[NB]548 Franken hat die Kommission auch das 25. Altersjahr wieder aufgenommen.

Man kann sich fragen, warum man nicht früher mit Sparen beginnen soll, dann hätte man später auch mehr Kapital. Das war eine Diskussion in Ihrer Kommission. Die Kommission hat sich dann - das war unbestritten - für den Sparbeginn mit 25 Jahren entschieden, weil man uns auch aufgezeigt hat, dass viele der 20- bis 25-Jährigen erstens deutlich tiefere Löhne als in späteren Jahren erzielen. Hier stellte sich dann die Frage, was der Nutzen ist, wenn man diese Personen schon versichert, bezogen auf die Rente, die sie sich damit erarbeiten. Weiter sind viele auch noch in Ausbildung und haben gar kein Einkommen, deshalb läuft eine Versicherung ins Leere. Über 45 Prozent der zwischen 20- und 25-Jährigen sind noch in Ausbildung. Zudem kommt es in dieser Altersspanne zu einem häufigen Stellenwechsel. Da stellt sich die Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses einer obligatorischen Versicherung. Sie kennen das Thema der Stagiaires auch, der Praktikantinnen und Praktikanten, die Berufserfahrung sammeln, nicht viel verdienen und deshalb auch nicht viel beitragen.

Der Entscheid des Nationalrates war mit 126 zu 67 Stimmen hier zwar relativ klar. Die Mehrheit der SGK-S beantragt Ihnen aber, bei einem Alter von 25 Jahren zu bleiben. Der Nutzen des früheren Sparbeginns ist fraglich. Wenn man den Sparbeginn vorziehen würde, wären die Kosten für die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa 700 Millionen Franken.

preparatory:AB 310006 | Lexipedia | Lexipedia