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preparatory:AB 318826

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-02

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Drogenhändler, ein russischer Oligarch oder ein Terrorist und Sie haben Geld, das Sie illegal erworben haben und irgendwie säubern möchten. Das ist heute in der Schweiz relativ einfach: Sie kaufen einfach für bis zu 100[NB]000 Franken eine Liegenschaft bar mit einem Koffer voller Geld. Ich habe heute auf Immoscout nachgeschaut, was es da so gibt. Sie können sich zum Beispiel eine 4,5-Zimmer-Wohnung am Zollikerberg mit Bargeld kaufen. Dann ist das Geld gewaschen, und Sie haben kein Problem mehr.

Es ist selten, dass ich für die Argumentation auf einen Bericht der Bundeskriminalpolizei zurückgreifen kann. Diese hat das nämlich 2013 in einem Bericht, der leider unverändert Gültigkeit hat, so festgestellt. Ich zitiere von Seite 2 dieses Berichtes: "Es besteht die Vermutung, dass die Organisierte Kriminalität und korrupte Autokraten den Schweizer Immobilienmarkt zur Geldwäscherei missbrauchen. Verschiedene Experten bezeichneten den Immobilienmarkt unlängst als besonders anfällig für Geldwäscherei und der Ruf nach einer Gesetzesänderung wurde laut." Der Bundesrat hatte das auch versucht, dieses Parlament hat es allerdings abgelehnt.

Jetzt ist es auch so, dass der Bundesrat selbst, in seinem Bericht von 2015 zu den Gafi-Empfehlungen, das Risiko von kriminellen Machenschaften über den Immobilienmarkt nach wie vor als hoch einschätzt. Diese Geldwäscherei funktioniert heute nicht nur über den Kauf von Immobilien, es geht auch über die Barzahlung von Mieten. Es geht ferner mittels eines Umbaus oder einer Renovationsarbeit, die Sie bar bezahlen, oder mittels Investitionen, die Sie in Mietshäuser, Restaurants oder Hotels tätigen - ein sogenanntes "cash-intensive business" -, um so den Ursprung des Geldes zu verschleiern. Es gibt keinerlei Sorgfaltspflichten, und Artikel 129 Absatz 2 SchKG sieht explizit vor, dass bei öffentlichen Steigerungen Zahlungen bis zu einem Betrag von 100[NB]000 Franken in bar geleistet werden können.

Langer Rede kurzer Sinn: Bereits vor dem furchtbaren Angriffskrieg in der Ukraine und der damit einhergehenden Diskussion über die Intransparenz unseres Marktes bei der Umsetzung von Sanktionen wussten wir und wusste der Bundesrat, dass ein Problem im Immobilienmarkt besteht, wenn es um Geldwäscherei geht. Seit etwas mehr als einem Jahr ist das auch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Die Schweiz wird international kritisiert. Wenn Sie der Motion nicht zustimmen, kann ich Ihnen versprechen, dass es nicht lange gehen wird, bis die Schweiz ein Problem mit der OECD oder auch mit der G-7 hat, die ja in letzter Zeit Briefe schreibt.

Im Sinne einer Schweiz, die kein dreckiges Geld annimmt, sondern verantwortungsvoll zu einer regelbasierten Weltordnung beiträgt, die auch die Opfer von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung schützt, bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen - auch im Interesse der Sicherheit unseres Landes. Frau della Valle, die Direktorin des Fedpol, warnt immer intensiver davor, dass die Schweiz über diese Praktiken die Mafia ansiedelt.