preparatory:AB 319182
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-05-03
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag in Block 2, zu Artikel 35j Absatz 1bis. Hier geht es um die Gebäudeenergie. Die Emissionen, die durch die Erstellung von Gebäuden verursacht werden, betragen in der Schweiz pro Jahr etwa 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das entspricht ziemlich genau den Emissionen aller Öl- und Gasheizungen, die wir heute haben. Das sind riesige Mengen, und entsprechend ist die Bauwirtschaft hier auch unterwegs, um die CO2-Einsparungen, die gewünscht sind und die wir auch zugesagt haben, umzusetzen.
Beim Erstellen von Gebäuden gibt es verschiedene Faktoren, die dazu führen, dass der CO2-Ausstoss verringert werden kann, einerseits natürlich bei der Produktion von Baustoffen, bei der Gewinnung von Primärstoffen, bei der Verarbeitung, beim Transport, beim Bauen selber, andererseits beim Betrieb der Gebäude, die Heizenergie, Lichtenergie, Kühlenergie brauchen, und am Ende des Zyklus dann beim Rückbau von solchen Bauwerken. Man kann auf verschiedene Art und Weise versuchen zu berechnen, wie viel CO2 ein Gebäude, ein Bauwerk über den gesamten Lebenszyklus verursacht. Dazu könnte man theoretisch eine Liste mit besonders guten Baustoffen machen, man könnte eine Liste mit besonders guten Praktiken oder Verarbeitungsmethoden machen, oder aber, und das ist der Inhalt meines Antrages hier, man könnte Grenzwerte für die grauen Treibhausgasemissionen festlegen.
Das ist gut möglich, und das ist auch etwas, was in der Praxis heute international die Art und Weise ist, wie man vorgehen will. Der Vorteil ist, dass diese Grenzwerte technologieneutral sind, dass die Bauwirtschaft, die Bauherren, die Investoren letztlich zusammen mit der Technik und der Forschung immer wieder Änderungen vornehmen und auch neue Materialien verwenden können und dass der gesamte Zyklus mit einfliesst. Entsprechend können dann auch gute neue Prozesse gestartet werden.
Der Vorteil liegt letztlich natürlich auch darin, dass es eine klare Regelung ist, die für alle gilt, die die Innovation fördert und damit wesentlich besser ist als der Weg, den die Mehrheit gehen will. Diese schlägt vor, dass für einzelne Bauprodukte quasi verschiedene Abschnitte eines Lebenszyklus von Gebäuden definiert werden müssen. Das könnte zu einer Regulierungsflut führen. Einzelne Kantone, die das wollen, würden dann vorpreschen. Im kleinen Markt Schweiz macht es aber gewiss keinen Sinn, wenn man letztlich sieben oder acht verschiedene Regelungen, wenn man unterschiedliche Messmethoden hat. Stattdessen gibt es heute international angewandte Systeme. Insbesondere Frankreich und Dänemark haben bereits ein solches und machen Zielwertvorgaben - technologieneutral. Die Bauwirtschaft kann damit leben, kann damit funktionieren. Sie ist, auch was das Klimaübereinkommen von Paris angeht, auf dem richtigen Weg, das zeigt die Bautätigkeit der vergangenen Jahre. Es braucht aber verbindliche, klare, für alle verständliche Vorgaben, wie dieser Weg zu gehen ist. Mit Rechtssicherheit kann man die notwendige Innovation gemeinsam in die richtige Richtung führen.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen.