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preparatory:AB 320910

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-06-05

Wortprotokoll

Zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. März 2023 betrug der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 1[NB]400[NB]136 Personen. 904[NB]971 EU/EFTA-Staatsangehörige und 495[NB]165 Drittstaatsangehörige sind netto in die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz eingewandert. In der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B sowie einer Kurzaufenthaltsbewilligung L von über einem Jahr. Auch anerkannte Flüchtlinge sowie Personen, welche eine Härtefallbewilligung erhalten, zählen zum Ausländerbereich. Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, internationale Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern Letztere keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Anders als im Ausländerbereich führt das SEM im Asylbereich keine Wanderungsbilanz. Wir können jedoch die Veränderungen der Bestände der Asylsuchenden, der vorläufig Aufgenommenen und der Personen mit Schutzstatus S ab Ende Dezember 2002 bis und mit Ende März 2023 angeben. Der Bestand im Asylbereich hat während dieser Periode netto um 60[NB]109 Personen zugenommen, d.[NB]h. von 66[NB]226 auf 126[NB]335 Personen. Darunter fallen insbesondere 65[NB]756 Personen mit Schutzstatus S, welche infolge des Ukraine-Kriegs in die Schweiz gekommen sind. Bis zum Ausbruch des Ukraine-Kriegs ging der Bestand damit effektiv zurück.

Zwischen September 2001 und Dezember 2022 wurden insgesamt 10[NB]159 Härtefallbewilligungen an Personen ohne Anwesenheitsregelung erteilt.