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preparatory:AB 32643

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Zu Artikel 48 Absätze 3 und 4: Die Beschwerdemöglichkeit der Kantone bei der Baubewilligung, Absatz 3, wurde vom Nationalrat neu formuliert und in Absatz 4 gesetzlich verankert. Die Beschwerdemöglichkeit ist als Kompensation zur Streichung des dreifachen kantonalen Vetos gedacht.

Die Kommission bittet Sie einstimmig, sich ihr anzuschliessen.

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