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preparatory:AB 327178

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2023-09-25

Wortprotokoll

Die Kantone sind zuständig, die Fachgebiete und Regionen zu bestimmen, auf die sie eine Zulassungsbeschränkung anwenden, um das Risiko einer Überversorgung zu reduzieren. Sie sind nicht verpflichtet, für alle Fachgebiete eine Höchstzahl von Ärztinnen und Ärzten festzulegen.

Um die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich zu bestimmen, müssen sich die Kantone auf Indikatoren bezüglich des Versorgungsgrads und des tatsächlichen Angebots an Ärztinnen und Ärzten nach Region und Fachgebiet stützen. Da diese Bestimmungen das tatsächliche medizinische Angebot und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen und auch die interkantonale Koordination fördern, dürften sie dazu beitragen, das ambulante medizinische Angebot in weniger gut versorgte Regionen umzulenken und regionale Unterschiede zu verringern. Zudem sind die Kantone verpflichtet, vor der Festlegung der Höchstzahlen die Verbände der Leistungserbringer, der Versicherer und der Versicherten anzuhören und sich mit den anderen Kantonen zu koordinieren.

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