preparatory:AB 331904
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19
Wortprotokoll
Zu den nun folgenden Motionen aus dem Ständerat, bei denen ich - mit Ausnahme der Motion Germann - Kommissionssprecher bin, hat die SPK Ihres Rates an der Sitzung vom 12./13.[NB]Oktober 2023 beschlossen, eine vertieftere Diskussion zu führen und die Kantone und weitere Kreise anzuhören und dann zu entscheiden. Das hat sie an der Sitzung vom 9./10.[NB]November auch getan.
Die Motion, um welche es jetzt geht, ist für Ständerat Damian Müller die wichtigste der von ihm eingereichten Motionen. Sie beinhaltet den Auftrag an den Bundesrat, das Parlament über die genaue Anzahl der gestützt auf das Dublin-Abkommen möglichen, aber nicht vollzogenen Rückführungen nach Italien zu informieren. Sie verlangt ein gemeinsames Engagement des Bundesrates mit anderen Unterzeichnerstaaten des Dublin-Abkommens in Brüssel, um Italien dazu zu bewegen, wieder Überstellungen gemäss dem Dublin-Abkommen anzunehmen. Insbesondere soll sich der Bundesrat bei der EU-Kommission dafür einsetzen. Es handelt sich also nicht um eine Motion im engeren Sinne, die eine Gesetzesänderung verlangt. Es ist eher ein Appell an den Bundesrat, sich international für die Umsetzung des Dublin-Abkommens durch Italien einzusetzen. Begründet wird die Motion mit dem Entscheid Italiens im Dezember 2022, keine Überstellungen mehr anzunehmen, und mit der Erklärung des Ausnahmezustands durch die italienische Regierung am 11.[NB]April 2023.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Dublin-Abkommen ein wichtiger Pfeiler einer koordinierten, gemeinsamen europäischen Asylpolitik ist. Es bleibt entscheidend, dass möglichst viele Asylgesuche dort gestellt werden, wo Asylsuchende den Schengen/Dublin-Raum erstmals betreten. Allerdings sind insbesondere die Staaten an der Schengen/Dublin-Aussengrenze, wie Griechenland, Italien oder auch Spanien, besonders herausgefordert, wenn die Migrationsströme so stark zunehmen wie in den letzten Monaten bzw. seit dem Ende der Pandemie. Die Schweiz tut also gut daran, einerseits die Staaten an den Aussengrenzen [PAGE 2457] stärker zu unterstützen, damit Überstellungen wieder möglich werden. Andererseits ist eine solche Unterstützung nur dann wirksam, wenn sie auf gesamteuropäischer Ebene geschieht.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission die Annahme der Motion, weil es im Interesse der Schweiz ist, dass Italien seinen Verpflichtungen im Dublin-System möglichst bald wieder nachkommen kann. Es ist klar, dass es dazu mehr als bilaterale Treffen zwischen der Schweiz und Italien braucht. Nach Auffassung der Mehrheit braucht es auch eine stärkere Einflussnahme des Bundesrates auf europäischer Ebene.
Die Kommissionsminderheit teilt die Auffassung des Bundesrates, dass sich die Schweiz bereits ausreichend engagiere, um auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen nach Italien hinzuwirken. Sie verweist auf die vielen Kontakte in dieser Sache zwischen den Schweizer und den italienischen Behörden sowie auf ein Treffen der EJPD-Vorsteherin mit der italienischen Regierung im Sommer 2023. Weiter verweist die Minderheit darauf, dass die Motion, sofern sie vom Parlament angenommen wird, vom Bundesrat sofort als umgesetzt erklärt würde, weil die Umsetzungsmassnahmen bereits an die Hand genommen worden seien.
Die Kommissionsmehrheit ist hingegen der Auffassung, dass nur die Annahme der Motion den nötigen Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten wird.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission - mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - Annahme der Motion.