preparatory:AB 332612
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-21
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur kurz, denn es wurde ja eigentlich bereits vieles zu Artikel 14a gesagt. Hierzu gibt es ja verschiedene Minderheitsanträge. Unsere Fraktion - daher haben wir auch eine ganze Palette an verschiedenen Minderheitsanträgen zur Auswahl gestellt - ist dezidiert der Meinung, dass die betroffenen Gemeinden und insbesondere auch die Gemeindebevölkerung einbezogen werden müssen, weil so natürlich die Akzeptanz für solche Projekte massiv gestärkt wird.
Mein Änderungsantrag bzw. der Antrag der Minderheit IV besagt, dass die Zustimmung der Standortgemeinde notwendig ist, egal, welches Gremium gemäss kantonaler Gesetzgebung zuständig wäre. In den allermeisten Kantonen wird das eben die Gemeinde-, die Stimmbevölkerung sein, die Urversammlung, wie das bei uns im Kanton Wallis heisst. In anderen Kantonen kann es vielleicht ausnahmsweise die Gemeindeexekutive sein. Aber wenn Sie die Gemeinden hier nicht einbeziehen, dann werden Sie die Akzeptanz dieser Projekte nachhaltig schädigen, und dann beschränken Sie eben nicht nur die rechtsstaatlichen Instrumente, sondern auch[NB]noch[NB]die[NB]demokratischen[NB]Rechte, die wir in der Schweiz haben.
Ich habe von der Berichterstatterin die Begründung ihres Minderheitsantrages übernommen. Das mache ich selbstverständlich gerne. Wenn Sie die Zusammensetzung der Minderheit Vincenz anschauen - Sie sehen sie auf der Fahne -, dann stellen Sie fest: Diese Minderheit setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitte, der FDP und selbstverständlich der SVP. Hier würde also einmal eine echte bürgerliche Allianz spielen, wenn Sie denn auch wirklich willens sind, eine echte Beschleunigung dieser Verfahren zu ermöglichen.
Ich habe es vorhin gesagt: Was war bisher immer das Problem, wenn es darum ging, in diesem Land etwas zu reissen, was die Energiesicherheit nachhaltig gestärkt hätte? Frau Munz hat vorhin in ihrer Frage an mich gesagt, man habe die meisten Projekte ja nicht verhindert. Vielleicht hat das Bundesgericht dann nach zwölf Jahren Rechtsstreitigkeiten gesagt: Sie können doch bauen. Aber man hat die Projekte blockiert. "Verhindert" ist vielleicht das falsche Wort, man hat sie verzögert bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag und sie sehr, sehr lange blockiert. Ich kenne kein namhaftes Wasserkraftprojekt, das durch die Umweltverbände nicht massgeblich verzögert wurde. Daher bräuchten wir eigentlich gar keine Vorlage, wir müssten nur das Verbandsbeschwerderecht massiv einschränken. Es bräuchte gar keine Vorlage, und es wäre der Energiesicherheit trotzdem mehr Genüge getan als mit dieser Vorlage.
Nun zum sehr vernünftigen Minderheitsantrag Vincenz, der besagt: Okay, wir behalten nun einmal, obwohl wir es nicht so gut finden, dieses Verbandsbeschwerderecht bei, aber nur für Organisationen, die mindestens 50[NB]000 Mitglieder aufweisen. Dieser Minderheitsantrag hat doch insofern einen gewissen Sinn, als er hier nur den wirklich wichtigen und gewichtigen Organisationen dieses Recht einräumt und nicht auch noch jedem regionalen oder lokalen Naturfreundeverein die Möglichkeit gibt, Einsprache zu erheben. Daher möchte ich Sie doch bitten, diesem vernünftigen Minderheitsantrag, den ich von Kollegin Vincenz übernommen habe, zuzustimmen.
Ich habe vorhin Kollege Girod gelauscht: Auch wenn er heute Geburtstag hat, hat er doch sehr interessante Ausführungen gemacht. Ich muss sagen, dass es schon schade ist, dass immer mit dem Referendum gewedelt wird, wenn man die heilige Kuh Verbandsbeschwerderecht anzutasten wagt. Das mag aber das gute Recht der Grünen sein, das ist ihre Position, die hatten sie schon immer - das kann ich respektieren.
Wofür ich dann aber überhaupt kein Verständnis habe, ist, dass die Mitte-Fraktion hier wohl einen Rückzieher machen wird, aus Angst vor ebendiesem Referendum. Die Tragik an dieser Geschichte ist der Grund, warum sie das machen wird: Die Stromkonzerne, die sich wahrscheinlich schon auf die 60 Prozent Subventionen für diese Projekte freuen, sagen, dass es hier kein Referendum geben darf, weil ansonsten auch ihr Geld in Gefahr ist. Schaut man, wer in den Verwaltungsräten dieser Stromkonzerne sitzt, dann sieht man den Zusammenhang. So passiert es, dass man aus solch ideologischen Überlegungen dazu kommt, dass man sagt, man finde das Verbandsbeschwerderecht zwar schlecht, es solle hier aber keinesfalls beschnitten werden, weil das die gesamte Vorlage gefährden könnte, und dann käme man auch nicht an die gelobten Geldtöpfe des Bundes.
Das ist meine Interpretation dieser sehr skurrilen Konstellation - skurril ist sie, weil auch Vertreter der Mitte in der Vergangenheit regelmässig Vorstösse lancierten, die das Verbandsbeschwerderecht einschränken wollten. Genau diese Vertreter kommen jetzt und sagen, dass wir das Verbandsbeschwerderecht hier nicht angreifen dürfen. Da bitte ich Sie doch: Diskutieren Sie wirklich um die Sache, es geht immer nur um die Sache! Es geht nicht an, aus Opportunitätsgründen einmal so und einmal anders zu argumentieren.
Daher bitte ich Sie namens meiner Fraktion und auch namens der Berichterstatterin, die Minderheit Vincenz, die ich übernommen habe, mitzutragen.