preparatory:AB 335282
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Wir sind auf der deutschen Fahne auf Seite 445. Meine Minderheit zielt darauf, endlich Transparenz über die wirkliche Herkunft des importierten Goldes herzustellen. Der Bundesrat selbst hat in seinem Bericht "Goldhandel und Verletzung der Menschenrechte" vom 14.[NB]November 2018 klare Empfehlungen im Bereich Transparenz und verantwortungsvolle Lieferketten festgehalten. Das war ein Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3877. Die erste Empfehlung des Bundesrates auf Seite 12 lautet wörtlich: "Die Beschaffung und Veröffentlichung von Informationen über die Herkunft des in die Schweiz eingeführten Goldes ist zu verbessern." Der Bundesrat ergänzt dann: "Heute verfügen die Raffinerien über präzise Informationen zum Ursprung des Minengoldes, die jedoch in den Zollerklärungen nicht angegeben werden."
Meine Minderheit will genau diese Transparenz schaffen. Sie ist die konkrete gesetzliche Umsetzung der Empfehlung des Bundesrates, aber durchaus auch etwas, was in der Branche selbst nicht gross bekämpft wird, weil die Branche ja auch ein Interesse hat, ihre Due Diligence nach aussen transparent und klar darzulegen.
Heute ist es faktisch so, dass Raffinerien, wenn sie Gold aus einem Zwischenland importieren, wo es bereits raffiniert wurde, den tatsächlichen Ursprung dieses Goldes nicht angeben müssen. Sie müssen also nicht angeben, wo es abgebaut wurde, und sie müssen auch nicht angeben, wo es auf den Markt gelangt ist, falls es sich um Recyclinggold handelt. Das heisst, es ist nach geltendem Recht nicht möglich, die tatsächliche Herkunft von Gold zu ermitteln, das z.[NB]B. aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eingeführt wird. Das ist einer der grössten Goldexporteure in die Schweiz der letzten Jahre. Wenn man jetzt Gold aus Mali, wo es unter problematischen Umständen abgebaut wurde, nach Dubai exportiert, dann raffiniert und in die Schweiz einführt, dann ist[NB]eben[NB]nicht[NB]Mali[NB]angegeben,[NB]sondern es sind die Vereinigten Arabischen Emirate als Ursprungs- und als Versendeland deklariert.
Das heisst, das Problem der Deklaration der tatsächlichen Herkunft des Goldes bleibt ungelöst. Es gab immer wieder Versuche im Parlament, das zu klären, z.[NB]B. mit der Motion Mazzone 19.3523, "Massnahmen treffen, um die wahre Herkunft von in die Schweiz importiertem Gold zu kennen und 'schmutziges' Gold zu bekämpfen". Frau Kollegin Mazzone wollte die Ursprungsdeklaration in der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels regeln und erhielt zur Antwort, dass die Verordnung der falsche Ort sei und das anderswo geregelt werden müsse - so die Argumentation des Bundesrates. Die Stiftung Swissaid, mit der ich für meinen Minderheitsantrag zusammengearbeitet habe, fragte beim BAZG nach, welches denn der richtige Ort wäre. Sie hat die Auskunft erhalten, dass das Edelmetallkontrollgesetz der richtige Erlass wäre, also genau das Gesetz, über welches wir jetzt sprechen.
Wie steht die Branche dazu? Ich habe schon angetönt, dass bereits Kontakte stattgefunden haben und die Branche durchaus offen für eine Regelung ist. Der Verband der Schweizerischen Edelmetallindustrie hielt in direkter Kommunikation fest, dass es sinnvoll wäre, wenn diese Daten, welche, ich sage jetzt mal, die weissen Schafe bereits selbst erheben, auch öffentlich festgehalten und transparent publiziert werden könnten. Auch aus Sicht des Branchenverbandes wäre es richtig, dass es nicht nur eine reine Selbstdeklaration ist, sondern der Bund die Statistik führt und im Rahmen der Aussenhandelsstatistik auch publiziert. Das heisst, die Branche - die schwarzen Schafe ausgenommen - hat ein Interesse an Transparenz. Sie hat ein Interesse daran, dass die Schweiz als sauberer Goldhandelsplatz dasteht. Diese Transparenz besteht im Moment nicht.
Sie können mit dem Antrag meiner Minderheit, auch im Sinne der Empfehlungen des Bundesrates aus dem Jahr 2018, diese Transparenz schaffen. Geben Sie sich einen Ruck, helfen Sie mit!