preparatory:AB 343782
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-12
Wortprotokoll
In diesem Artikel geht es um zwei Fragen. Die eine ist die generelle Ausstattung des Kredites für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung. Dieser Kredit ist ein willkommenes Instrument zur Entwicklung und Innovationsförderung in der Berufsbildung. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Bundesrat und lehnt die Anträge der Minderheit I (Stark) und der Minderheit IV (Stocker) ab. Auch hier handelt es sich erneut um die Stossrichtungen, die schon vorgebracht worden sind, um flächige Kürzungen oder Erhöhungen, die nicht angezeigt sind.
Eine andere Intention, das ist der zweite Punkt, verfolgt der Antrag der Minderheit Würth, der auf der Fahne ganz rechts steht. Hier wird eine Reduktion des Kredites um 30 Millionen Franken verlangt, konkret mit der Begründung, der Bund solle seine Mitfinanzierung am Projekt Viamia zur Unterstützung der Laufbahnberatung in den Kantonen nun beenden. Anders als bei den Minderheiten Stark und Stocker, wo der Bundesrat frei wäre, Kürzungen oder Aufstockungen umzusetzen, wäre mit der Zustimmung zum Antrag Würth klar, dass einzig das Projekt Viamia betroffen ist. Das wäre der damit zum Ausdruck gebrachte politische Wille. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, auch diesen Minderheitsantrag Würth aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen.
Viamia, es ist weitherum bekannt, wurde vor Jahren im Rahmen der Fachkräfte-Initiative gestartet. Diese Initiative war und ist eine von Bund und Kantonen im Verbund getragene Aktion. Der Bund trägt hier 20 Prozent der entsprechenden Kosten. Die ursprünglich bis Ende 2024 vorgesehene Bundesunterstützung soll, gestützt auf die klaren Rückmeldungen aus den Vernehmlassungen, ein letztes Mal bis 2028 verlängert werden, so der Bundesrat. Es geht also nicht um eine Dauerfinanzierung, sondern um ein Auslaufen, damit die Kantone Zeit haben, diese Angebote in ihre Regelstrukturen aufzunehmen.
Das Programm ist gemäss Evaluationen gut unterwegs. Der Bedarf nach Beratungen gerade für Umschulungen von Personen über 40, und darum geht es hier in Zeiten des Fachkräftemangels, besteht ganz klar. Es wird nun eingewendet, die kostenlosen Beratungen von Viamia hätten auch gut qualifizierte Personen genutzt, die dies nicht nötig hätten. Hier ist in Erinnerung zu rufen, dass die Zielsetzung von Viamia von Beginn weg nicht auf Personen mit kleinerem Bildungshintergrund oder -rucksack beschränkt war, sondern im Interesse der Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials grundsätzlich allen Personen offenstehen soll. Im Zeitalter der Digitalisierung soll allen die Chance geboten werden, für den Arbeitsmarkt fit zu bleiben.
Ein Abbruch der Bundesfinanzierung bereits per Ende 2024 würde die Kantone vor Probleme stellen, dies vor dem Hintergrund bereits aufgebauter Strukturen und laufender Personalverträge. Entsprechend hat auch der Nationalrat hier keine Korrektur vorgenommen.
Für die starke Minderheit, die sich nachher noch zu Wort melden wird, ist es nun an der Zeit, diese doch ausserordentliche Bundesfinanzierung plangemäss bzw. wie ursprünglich geplant bis Ende 2024 zu beenden. Der Bundesrat hatte das selber in der Vernehmlassungsvorlage noch vorgesehen, womit aus Sicht der Minderheit kein falsches Vertrauen in die Weiterführung dieser Finanzierung gesetzt worden ist. Es spielt auch noch die Frage der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eine Rolle. Kollege Würth wird das nachher noch begründen.
Die Kommission hat sich mit Stichentscheid der Präsidentin für die Unterstützung des Bundesrates und gegen den Antrag der Minderheit Würth entschieden, was ich Ihnen somit beliebt mache. Ich möchte aber noch betonen, dass auch für die Kommissionsmehrheit klar und gewollt ist, dass das Bundesengagement aufhört - die Frage ist nur, ob gleich sofort per Ende 2024 oder auslaufend per Ende 2028.