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preparatory:AB 350542

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17

Wortprotokoll

Wir beraten hier nichts Weltbewegendes. Es ist aber doch wichtig, dass wir eine Klarheit in der Verfahrensordnung haben. Dass es in diesem Plangenehmigungsverfahren einen Leitkanton braucht, ist unbestritten. Die Frage ist nun, wie wir diesen bestimmen. Selbstverständlich ist es so, dass die Kultur in der Schweiz darauf ausgerichtet ist, dies in erster Linie einvernehmlich festzulegen; das ist ja klar. Aber was machen Sie, wenn dieses Einvernehmen nicht zustande kommt? Dann braucht es letztlich auch bundesrechtlich einen Entscheid. Es wäre wirklich nicht im Sinne dieses Beschleunigungserlasses, wenn Projekte wegen Zuständigkeitskonflikten blockiert würden. Das ist im Prinzip der Punkt.

Wir sind hier nicht völlig auf Neuland. Es gibt bereits Rechtsbereiche, wo wir eine ähnliche Situation haben. Ich erinnere an das Wasserrechtsgesetz, bei dem der Vorsteher des UVEK nötigenfalls einen Entscheid fällt. Kollege Fässler hat die Raumplanung erwähnt. Auch in der Richtplanung gibt es eine vergleichbare Regelung: Wenn dort eine Einigungsverhandlung scheitert, entscheidet bei solchen interkantonalen Konflikten der Bundesrat. Das kennen wir gerade in der Raumplanung ebenfalls.

Ich muss Ihnen sagen: Wenn wir interkantonale Anlagen wirklich voranbringen wollen - und dieser Fall kann gerade bei Grossanlagen eintreten -, dann brauchen wir hier eine saubere Regelung.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.