preparatory:AB 350681
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18
Wortprotokoll
Im Frühling 2021 erhoben einzelne Medien und Nichtregierungsorganisationen den Vorwurf, in den Bundesasylzentren (BAZ) komme es zu Gewaltanwendungen durch Mitarbeitende der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) untersuchte alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer die Gewährleistung der Sicherheit in den BAZ. In einem Bericht vom 30.[NB]September 2021 kam er zum Schluss, dass es in den BAZ zu keinen systematischen Gewaltanwendungen komme, die Grund- und Menschenrechte würden eingehalten. Er empfahl jedoch verschiedene Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich.
Das SEM lancierte im Oktober 2021 ein Projekt zur Umsetzung dieser Empfehlungen, und dabei wurden kurzfristig SEM-interne Abläufe angepasst, beispielsweise wurde die Präsenz des SEM im Sicherheits- und Betreuungsbereich ausgebaut. Am 15.[NB]Januar 2023 sind dann verschiedene Anpassungen in der Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen in Kraft getreten. Ein Teil der im Bericht Oberholzer vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine längerfristige Umsetzung, und diese entsprechenden Anpassungen auf Gesetzesstufe sind Gegenstand der Vorlage hier.
Nun zu den wichtigsten Inhalten: Die wichtigsten Aufgaben des SEM in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Sicherheit werden neu ausführlich im Asylgesetz[NB]geregelt. Soweit die zu schützenden Rechtsgüter es rechtfertigen und die Massnahmen verhältnismässig sind, kann das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den BAZ und den Unterkünften an den Flughäfen polizeilichen Zwang und polizeiliche Massnahmen anwenden oder anordnen; hierfür wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Dabei ist das Zwangsanwendungsgesetz zu beachten. Schliesslich soll der Grundsatz, wonach Religionsgemeinschaften der Zugang zu den BAZ und den Unterkünften an den Flughäfen gewährt wird, neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Das SEM kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung finanzielle[NB]Beiträge für[NB]deren Tätigkeit[NB]in den BAZ ausrichten.
Asylsuchende und ihre mitgeführten Sachen sollen auf verfahrensrelevante Unterlagen und Beweismittel sowie alkoholische Getränke hin untersucht werden können. Präzisiert werden soll, dass die Durchsuchung nur von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt werden darf und dass den Anliegen von minderjährigen Asylsuchenden Rechnung getragen werden soll. Die im Rahmen einer Durchsuchung aufgegriffenen Objekte sollen, falls notwendig, sichergestellt werden. Zudem wird präzisiert, dass das SEM die zuständige Behörde für eine Durchsuchung in den BAZ und den Unterkünften an den Flughäfen ist.
Die möglichen Disziplinarmassnahmen werden abschliessend auf Gesetzesstufe aufgezählt. Neu sollen auch die Verfahrensgrundzüge zur Anordnung einer Disziplinarmassnahme sowie das Beschwerdeverfahren im Asylgesetz geregelt werden. Zur Abwehr einer ernsten, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr kann eine Person auf Anordnung des SEM bis zum Eintreffen der Polizei für maximal zwei Stunden festgehalten werden, vorausgesetzt, dass sie andere Personen erheblich gefährdet, sich selbst gefährdet oder einen grösseren Sachschaden zu verursachen droht. Die vorübergehende Festhaltung soll neu im Asylgesetz geregelt werden. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren soll die Anordnung einer vorübergehenden Festhaltung ausgeschlossen sein.
Gestützt auf eine neue gesetzliche Grundlage soll es dem SEM ermöglicht werden, Aufgaben vertraglich an Dritte zu übertragen. Die zu delegierenden Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Ordnung werden abschliessend aufgeführt, z.[NB]B. Zutritts-, Austritts- und Besucherkontrollen oder Massnahmen zur Verbesserung und Förderung des Zusammenlebens in den Unterkünften. Zusätzlich sollen Aufgaben im Sicherheitsbereich per Vertrag auch an kantonale Polizeibehörden übertragen werden können.
Der Nationalrat ist am 18.[NB]September auf die Vorlage eingetreten und inhaltlich weitgehend dem Bundesrat gefolgt; er hat die Vorlage mit 104 zu 87 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage "Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes" schafft umfassende rechtliche Grundlagen für die Disziplinarmassnahmen, die Zwangsanwendungen, den Betrieb der BAZ und die Auslagerung von Aufgaben an Dritte. Sie wird neben den bereits umgesetzten Massnahmen zu einer weiteren Verbesserung der Unterbringungs- und Sicherheitssituation in den BAZ beitragen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Zu den einzelnen Anträgen Ihrer Kommission werde ich mich im Rahmen der Detailberatung äussern.