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preparatory:AB 358775

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16

Wortprotokoll

Sie sehen, wir haben hier eine Mehrheit und eine Minderheit. Ich gehe davon aus, dass der Antrag der Minderheit dann von Kollege Schwander begründet wird.

Kurz: Die Minderheit verlangt, dass Wegweisungen ohne aufschiebende Wirkung vollstreckt werden können; die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

Der Minderheitsantrag betrifft den Einleitungssatz, der geltendes Recht und daher eigentlich nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Heute können Wegweisungen direkt vollstreckt werden. Eine Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen, wie es jetzt im Gesetz steht, wird aus praktischen Gründen angesetzt, etwa zur Klärung der Identität oder der Organisation des Rücktransports. Die beantragte Streichung betrifft einen Teilsatz, der im Rahmen der Übernahme der Rückführungsrichtlinie ins AIG aufgenommen wurde. Eine Streichung wäre nicht vereinbar mit dem Schengen-Recht, das unter bestimmten Voraussetzungen Ausreisefristen von unter sieben Tagen erlaubt. Auch der Hinweis darauf, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt, ist überflüssig, weil Beschwerden gegen solche Wegweisungen schon heute keine aufschiebende Wirkung haben.