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preparatory:AB 359459

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-18

Wortprotokoll

Wie Sie wahrscheinlich vermuten, habe ich es als Vorsteher des Sicherheitsdepartementes gerne, wenn scharf geschossen wird. (Teilweise Heiterkeit)

Sie haben mit Ihrer Debatte bewiesen, dass die Initiative ein interessantes Thema anstösst und dass damit auch eine wichtige Debatte ausgelöst werden kann. Mehrere Votantinnen und Votanten haben darauf hingewiesen: Es geht um das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Gesellschaft, es geht um die Alimentierung von Armee- und Zivilschutz, es geht um die Wehrgerechtigkeit, es geht um Gleichstellung. Ich habe in diesem Rat bei Ihren Voten gespürt, dass die Unterschiede nicht so wahnsinnig gross sind, wenn es um diese Themen geht. Die Unterschiede sind aber gross, wenn es um die Frage geht, ob man die Initiative zur Annahme empfiehlt oder nicht.

Der Bundesrat befasste sich an seiner Sitzung vom 16.[NB]Oktober 2024 mit der Botschaft zur Service-citoyen-Initiative, und er beantragt Ihnen, den eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat folgte diesem Antrag des Bundesrates sehr deutlich, wie Sie erwähnt haben und wissen. Sie, insbesondere auch die Kommissionspräsidentin in ihrem Eintretensvotum, haben alle Argumente im Detail ausgeführt.

Da es sich um eine Volksinitiative handelt, möchte ich Ihnen die wichtigsten Argumente des Bundesrates noch einmal ausführen. Zuerst stellt auch der Bundesrat fest, dass das Anliegen der Initiative, wonach alle Bürgerinnen und Bürger einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen, wichtig und anerkennenswert ist. Hierbei ist auch den verschiedenen Votantinnen und Votanten zuzustimmen, die die Sympathie für das Anliegen ins Zentrum rücken. Ein Bürgerdienst kann einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Integration leisten und fördert die aktive Solidarität sowie die individuelle und kollektive Verantwortung. Er kann auch einen Beitrag zur Resilienz unserer Gesellschaft leisten, worauf mehrere Votantinnen und Votanten hingewiesen haben. Schliesslich könnte die Initiative auch der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau dienen. Ich glaube, das kann man der Initiative nicht absprechen; das hat auch die Kommissionspräsidentin nicht bestritten. Als Argument gegen die Initiative wurde von Ihrer Seite das Problem bei den Beständen eingeworfen. Ich traue Ihnen als Parlament aber zu, dass Sie hierfür gute Lösungen finden würden.

Ich werde Ihnen ausführen, warum der Bundesrat dennoch dagegen ist. Die Initiative hat aus Sicht des Bundesrates grundsätzliche Mängel. So werden mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem Dienst verpflichtet, als zur Erledigung anstehende Aufgaben vorhanden sind. Bei einem grossen Teil der Dienstleistungen fehlt der Bezug zur Sicherheit, und der Wirtschaft werden zu viele Mitarbeitende entzogen. Aus Sicht des Bundesrates sollen Bürgerinnen und Bürger nur so weit zu einer Dienstleistung verpflichtet werden, als dies dem Bedarf nach Sicherheitsleistungen entspricht.

Die Volksinitiative geht massiv über den Bedarf hinaus. Im Bürgerdienst würde ein sehr grosser Teil der Dienstpflichtigen Leistungen in Bereichen erbringen, die keinen oder nur einen schwachen Bezug zur Sicherheit haben. Vielleicht ist gerade dies die zentrale Frage, über die wir uns hier unterhalten: Was ist denn das Ziel einer Verpflichtung von jungen Menschen, einen Dienst zu leisten? Ist das Ziel, die Sicherheit des Landes zu gewährleisten, oder ist das Ziel, dass sie zu einem Bürgerdienst angeleitet werden? Der Bundesrat ist der Meinung, dass es sein gesetzlicher Auftrag und sein Verfassungsauftrag ist, die Bürgerinnen und Bürger für die Sicherheit zu verpflichten.

Bei einer Annahme der Initiative würden jährlich doppelt so viele Schweizerinnen und Schweizer wie heute stellungspflichtig, nämlich rund 70[NB]000. So viele Dienstpflichtige braucht es nicht, um die Armee und den Zivilschutz zu alimentieren. Hierfür benötigen wir jährlich rund 35[NB]000 Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass im Bürgerdienst weniger als die Hälfte aller Dienstpflichtigen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz leisten würden. Für wesentlich mehr Leistungen im Sicherheitsbereich und damit für die zusätzlichen Diensttage gibt es keinen Bedarf.

Zudem - das wurde vorhin nicht gross thematisiert - stellt der Bundesrat zwei juristische Fragen: die Frage der Zwangsarbeit und die Frage der Arbeitsmarktneutralität.

Es stellt sich nämlich die Frage, ob der Bedarf an Leistungen von Dienstpflichtigen ausserhalb von Armee und Zivilschutz erheblich und dringend genug wäre, damit vermieden wird, dass das verfassungs- und völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit verletzt wird. Als Zwangsarbeit wird jede [PAGE 656] Art von Arbeit oder Dienstleistung definiert, welche von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Es gibt Ausnahmen von diesem Gebot. Dazu gehören unter anderem der Militärdienst und Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Sicherheit und zur Behebung von Notständen und Katastrophen. Unser heutiges Dienstpflichtsystem ist mit dem Zwangsarbeitsverbot kompatibel. Ob dies allerdings für den allgemeinen Bürgerdienst zutrifft, ist fraglich und davon abhängig, ob genügend andere Milizdienste vorgesehen werden könnten, die als übliche Pflichten anerkannt würden.

Ein Problem stellt für den Bundesrat auch die Arbeitsmarktneutralität dar. Im heutigen System dürfen Einsätze von zivildienstpflichtigen Personen keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden, die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Einsatzbereichen nicht verschlechtern und die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälschen. Die Einhaltung dieser Kriterien ist aus Sicht des Bundesrates bei einem Bürgerdienst aufgrund der Menge an Dienstleistungen nicht mehr gewährleistet.

Schliesslich würde der Bürgerdienst auch zu hohen Kosten und zu grossem administrativem Aufwand führen. Es würden doppelt so viele Diensttage geleistet, womit sich auch die Erwerbsersatzkosten und die Kosten für die Militärversicherung verdoppeln würden. Konkret würden die Erwerbsersatzkosten jährlich um 800 Millionen Franken und die Kosten für die Militärversicherung um 160 Millionen Franken steigen, wie die Kommissionspräsidentin bereits ausgeführt hat.

À cela s'ajoutent des coûts indirects que nous ne pouvons pas chiffrer. Je parle ici des coûts assumés par les entreprises en raison de l'absence sur le lieu de travail de personnes astreintes au service. Les coûts supplémentaires sont partiellement compensés par des recettes supplémentaires potentielles d'environ 160 millions de francs provenant de la taxe d'exemption de l'obligation de servir. Il n'est pas possible de calculer précisément les coûts, car ceux-ci dépendent également de la forme juridique que prendrait le service citoyen.

En résumé, je voudrais répéter une fois encore que le Conseil fédéral salue l'objectif de l'initiative qui est de promouvoir un service à la communauté en faveur de l'environnement. Il estime toutefois que le service citoyen soumettrait un trop grand nombre de citoyens à cette obligation et exercerait une charge trop lourde sur le marché du travail.

Pour ces raisons, le Conseil fédéral recommande de rejeter l'initiative sans contre-projet ni contre-proposition.