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preparatory:AB 36057

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Die heutigen Vorschriften über Mindestreserven sind im Bankengesetz verankert, und wir wollen sie jetzt ins Nationalbankgesetz transferieren; Sie haben das gehört. Die Banken werden dadurch verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Bargeld und Giroguthaben bei der Nationalbank zu decken - bisher hat das eben auch für die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Postkontoguthaben gegolten. Nach diesem Transfer werden die Vorschriften über Mindestreserven neu nur noch einen rein geldpolitischen Zweck haben, nämlich die Sicherstellung einer steten Nachfrage nach Notenbankgeld. Deshalb ist der Bundesrat überzeugt, dass man hier die Postkontoguthaben ausnehmen muss und sie nicht zulassen darf. Dies, weil sie eben ganz klar kein Notenbankgeld sind; das sind sie schlicht nicht! Deshalb muss man sie aus dem Kreis der an die Mindestreserven anrechenbaren Aktiven ausschliessen. Wir meinen aber, dass die Ängste der Post vor den Schäden so nicht stichhaltig sind. Dafür gibt es einige Gründe. Der erste ist - ich habe es gesagt -, dass die Postkontoguthaben nicht zum Notenbankgeld gehören. Sie leisten deshalb keinen Beitrag zum Erreichen des geldpolitischen Zieles, nämlich der Stabilisierung der Nachfrage nach Notenbankgeld. Der Einbezug der Postkontoguthaben kann die geldpolitische Funktion der Mindestreserven sogar behindern. Nehmen wir einmal an, es gäbe bei den Banken aus irgendeinem Grund massive Umschichtungen von Giro- zu Postkontoguthaben. Dann könnte die Umsetzung der Geldpolitik sehr stark gestört und die Kontrolle der kurzfristigen Zinssätze erschwert werden. Auch in anderen Ländern - das wurde gesagt - kann nur Notenbankgeld angerechnet werden.

Die Anrechnung der Postkontoguthaben an die Mindestreserven stellt auch eine Ungleichbehandlung von Banken und Post dar, und die Post ist ja in gewisser Weise eine Bank. Die Banken selber können nämlich unter sich die Bankguthaben auch nicht als Mindestreserven anrechnen. Und weil Post und Banken im Zahlungsverkehr sogar direkte Konkurrenten sind, ist die Ungleichbehandlung aus wettbewerbspolitischer Sicht problematisch. Das Problem könnte sich sogar noch verschärfen. Es ist nämlich nicht undenkbar, dass die Mindestreservepflicht auch auf Emittenten von elektronischem Geld im Nichtbankensektor ausgedehnt werden könnte, wenn deren Tätigkeit die Umsetzung der Geldpolitik erheblich zu beeinträchtigen droht - das steht schon in diesem Gesetz. Wenn die Post eine bedeutende Rolle im elektronischen Zahlungsverkehr übernehmen würde - und das ist nicht auszuschliessen -, würde sie wieder, wie eine Bank, der Mindestreservepflicht unterstellt. Wenn aber gleichzeitig die Postkontoguthaben zu den anrechenbaren Mindestreserven zählen, beisst sich die Katze sozusagen in den Schwanz. Es wird dann absurd; die Postkontoguthaben wären für die Post gleichzeitig anrechenbare Mindestreserven und mit Mindestreserven zu unterlegende Verbindlichkeiten. Das ist sinnlos.

Die Post hat Bedenken. Ich habe dafür durchaus ein gewisses Verständnis. Sie befürchtet, dass die Banken zukünftig massiv weniger Geld auf ihren Postkonti haben könnten. Die Post macht ja Gewinne aus der Differenz zwischen dem relativ niedrigen Zinssatz, welchen die Post den Banken auf ihren Guthaben zahlt, und den höheren Zinserträgen, welche die Post durch die Anlage der Gelder erzielen kann. Das ist das Problem der Post: Sie befürchtet den Verlust der erwähnten 75 Millionen Franken.

Wir sind der Meinung, die Annahmen der Post seien unwahrscheinlich. Sie basieren erstens darauf, dass die Banken keine Postkontoguthaben mehr halten würden. Das ist nicht realistisch, und zwar deshalb, weil die Banken bereits heute ihre Postkontoguthaben in erster Linie haben, um am Massenzahlungsverkehr über das Postsystem teilnehmen zu können, gerade diese Bedeutung der Post sichert ihr das.

Das Zweite: Auch beim Ausschluss der Postkontoguthaben erfüllt die Mehrheit der Banken die neuen Mindestreservevorschriften noch, ohne dass sie einen einzigen Franken von der Post auf die Nationalbank umschichten müsste. Dies deshalb, weil eben der Wegfall der Postkontoguthaben als anrechenbare Liquidität dadurch ungefähr kompensiert wird, dass wir neu verzichten auf die Unterstellung von Interbankverpflichtungen, also Verpflichtungen zwischen den Banken, unter diese Mindestreservepflicht.

Drittens meinen wir, dass die Zinsannahmen der Post zu hoch sind. Um 75 Millionen Franken zu erreichen, müsste die Post 5,25 Prozent Rendite erzielen. Ich wäre auch persönlich interessiert zu wissen, wie man das macht. Wenn man das so rechnet, wenn man auf die normalen Renditen zurückgeht, ist es sehr viel weniger.

Das Vierte: Sie würde auch die Transaktionskosten sparen, wenn gar nichts mehr dort wäre. Wir sind auch der Meinung, es gebe noch ein Plausibilitätselement. Wenn die Postfinance gesamthaft 160 Millionen Franken verdient, ist es fast nicht denkbar, dass 75 Millionen Franken davon nur von dieser Seite her kommen. Der Bestand an Kundengeldern auf Post- und Anlagenkonti beträgt rund 26 Milliarden Franken, die Postkontoguthaben der Banken betragen aber nur anderthalb Milliarden Franken. Wenn die Post auf dem Anteil der Bankgelder auf Postkonti tatsächlich die angegebenen 75 Millionen Franken erzielen würde, müsste das Betriebsergebnis deutlich höher als die 160 Millionen Franken sein. Wenn wir annehmen, dass die Banken ihre Guthaben um etwa 10 Prozent reduzieren - was wir nicht glauben, aber nehmen wir das einmal an - und die Post ihre Gelder etwa zu 3,25 Prozent anlegen kann, würde unter Berücksichtigung der Transaktionskosten der Ertragsausfall bei 4 bis 5 Millionen Franken liegen. Dann ist es, wie Herr Kaufmann gesagt hat: Entweder ist es wenig, dann macht es nicht viel aus, und wenn es viel wäre, wäre es vom Konkurrenzdenken her eben besonders gravierend. Wir meinen, das sei eine versteckte Subvention der Post - gut, das würden wir ihr an sich gönnen, aber letztlich geht es um eine Grundsatzfrage.

Das sind die Gründe dafür, dass ich Ihnen im Namen des Bundesrates empfehle, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.