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preparatory:AB 360675

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich vom Bundesrat, die gesetzliche Grundlage für fünf Punkte zu schaffen: Ich fordere erstens die Festlegung von PFAS-Grenzwerten unter Berücksichtigung von Gesundheit und natürlichen Hintergrundwerten, zweitens vorübergehende Ausnahmeregelungen für Industrie und Landwirtschaftsbetriebe, sofern diese an Reduktionsmassnahmen mitarbeiten, drittens den Verzicht auf die automatische Übernahme der EU-Trinkwasservorgaben, viertens die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bei der Umsetzung der PFAS-Grenzwerte in Industrie und Landwirtschaft und fünftens die regelmässige Überprüfung der bestehenden Vorschriften und eine Koordination mit den Kantonen und Fachstellen.

Entgegen der Haltung des Bundesrates bin ich der Überzeugung, dass nicht alle Punkte meiner Motion mit der bereits überwiesenen Motion 25.3421 der UREK-S, "PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten", erledigt sind. Nebst der Landwirtschaft und dem Trinkwasser will ich in der Motion auch die Industrie, und damit meine ich nicht nur die Lebensmittelindustrie, berücksichtigen. Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb die Mitte-Fraktion meine Motion annehmen und alle anderen, natürlich mit Ausnahme der Motion der UREK-S, ablehnen wird. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass mit der Motion der UREK-S die korrekte Stossrichtung vorgegeben und eine Gesamtschau ermöglicht wird.

Nun zur Industrie: Zum Beispiel im Medizintechnikbereich sowie in der verarbeitenden Industrie spielen PFAS eine erhebliche Rolle; die einzigartige Kombination wesentlicher Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Langlebigkeit sowie Gleitfähigkeit machen sie fast unentbehrlich. PFAS sind für Präzision, Zuverlässigkeit und Sicherheit, zum Beispiel in der Industrie, entscheidend. Mit Blick auf Punkt zwei meiner Motion ist zu erwähnen, dass vielerorts leider schlicht noch keine Alternativen zu PFAS vorhanden sind. Deshalb sollen diese Betriebe, sofern sie an einem Programm für einen Absenkpfad oder für Reduktionsmassnahmen teilnehmen, auch vorübergehende Ausnahmeregelungen erhalten. Damit können diese Betriebe Ersatzprodukte zusammen mit der Wissenschaft entwickeln, die notwendigen Produkte weiterhin produzieren und damit den Betriebszweck aufrechterhalten. Ohne diese Begleitmassnahmen und bei drastischer Definition von Maximalwerten oder sogar Verboten könnten viele heute lebenswichtige Materialien, zum Beispiel in der Medizin, nicht mehr produziert werden, und die Unternehmen müssten massive Einbussen hinnehmen, welche sogar ihre Existenz gefährden könnten.

In diesem Punkt geht meine Motion weiter als die bereits angenommenen Motionen. Der Einbezug der Industrie, das ist ein sehr breites Feld, für die Begleitmassnahmen ist enorm wichtig, denn es muss verhindert werden, dass die Schweiz bei Anwendung eines überbordenden Vorsorgeprinzips grossflächig - damit meine ich Landwirtschaft, Trinkwasser und Industrie - zu einem Sanierungsfall deklariert wird und dann auch diese Betriebe zu Sanierungsfällen mutieren. Deshalb ist mir auch wichtig, dass die Schweizer Verhältnisse berücksichtigt und EU-Vorgaben nicht automatisch übernommen werden. Ich will keinesfalls einen Swiss Finish, der für exportorientierte Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand generiert, sondern Begleitmassnahmen, welche eine Anpassung an EU-Vorgaben ermöglichen. Es braucht sehr wahrscheinlich Zeit, Wissen und Geld, um diese Massnahmen umzusetzen.

Auch Industrie- und Gewerbeunternehmen sind darauf angewiesen, in einem Regelwerk zu agieren, das verlässlich ist, um die wirtschaftliche Tätigkeit weiter ausführen zu können. Deshalb sollen die Begleitmassnahmen sachlich, risikobasiert und überlegt erarbeitet und angewandt werden. Natürlich bedeutet das auch Aufwand für die Vollzugsstellen. Dieser soll verhältnismässig geregelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass in der Schweiz ein fairer Wettbewerb stattfinden kann und Produktionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung nicht aus der Schweiz verdrängt werden. Eine periodische Überprüfung bestehender Vorschriften ermöglicht die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie des fortschreitenden Stands der Technik; dies ist unbestritten.

Mit der Annahme dieser Motion tragen Sie dazu bei, dass einer Schweizer Regulierung evidenzbasierte Grundwerte zugrunde liegen, dass Betriebe nicht unverhältnismässig belastet werden, sondern auf Begleitmassnahmen zählen können und dass Regeln effektiv umsetzbar sind.