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preparatory:AB 360720

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-09

Wortprotokoll

Gewaltfreie Erziehung ist unbestritten. Aber offenbar ist es gerade in dieser Situation auch gesellschaftlich sehr schwierig, nuanciertere Argumente zu bringen; das ist mir bewusst. Trotzdem ergreife ich nun in der Eintretensdebatte das Wort. Warum? Die Kommissionssprecherin hat zu Recht gesagt, zu viele Kinder würden zu viel Gewalt in den Familien erfahren, dann hat der Satz aufgehört. Bei mir geht der Satz weiter: Kinder erfahren zu viel Gewalt in Familien und in privaten und öffentlichen Institutionen. Das erlebe ich wöchentlich. Wenn Sie einmal entstellte Gesichter von ein paar Wochen alten Kleinkindern gesehen haben, dann konnten Sie vielleicht ein paar Tage lang nicht mehr richtig schlafen.

Und warum habe ich keinen Antrag auf Nichteintreten gestellt? Es wurde argumentiert, man wolle präzisieren. Ja, genau, das möchte ich: sehr präzisieren. Gewaltfreie Erziehung ist bereits heute verbindlich, das hat der Bundesrat in der Kommission deutlich gesagt. Die Kommissionssprecherin hat es auch erwähnt und gesagt, es gebe ein gewaltiges gesellschaftliches Signal. Jawohl, da bin ich einverstanden. Aber wenn wir ein grosses gesellschaftliches Signal senden wollen, dann müssen wir es richtig tun. Aufgrund von[NB]solchen[NB]Situationen, wie ich sie in Zusammenhang mit Gewalt an Kindern erlebe, dürfen wir nicht auf halbem Weg aufhören.

Ich bringe bewusst ein Beispiel von psychischer Gewalt, das letzte Woche passiert ist. Eine Pflegefamilie hat Mitte Woche dem Beistand den Antrag gestellt, dass der achtjährige Junge am vereinbarten Wochenende, also vergangenes Wochenende, nicht zu den leiblichen Eltern geschickt werden solle. Und die leiblichen Eltern kamen zu mir und fragten: Was soll das? Dann habe ich nachgefragt, was die Begründung sei. Vorerst bekam ich keine zusätzliche Begründung, und nach mehrmaligem Nachfragen lautete die Begründung dann, er habe sich beim Mittagstisch schlecht benommen, und deshalb - wenn wir schon bei psychischer Gewalt sind - könne er nun nicht zu den leiblichen Eltern. Das ist nicht ein Einzelfall, damit müssen Sie mir nicht mehr kommen. Ich befasse mich seit 1981 mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, ehrenamtlich, auch das sei wieder einmal gesagt.

Was sagt uns dieses Beispiel? Gerade wegen solchen Beispielen frage ich mich, was wir eigentlich wollen. Sie sagen - zu Recht, ich kann das nachvollziehen -, wir müssten präzisieren, um Klarheit zu schaffen. Dann möchte ich aber auch entsprechend Klarheit haben bei der Ausformulierung, was der Begriff "Eltern" alles umfasst; ich komme bei der Minderheit dann noch dazu. Ansonsten hätte ich einen Nichteintretensantrag gestellt, das muss ich Ihnen sagen.

Einfach deklaratorisch hier nochmals schreiben, was schon verbindlich ist, braucht es nicht. Was in der Praxis noch wichtiger wäre, ist, dass wir deutsch und deutlich sagen, dass eben nicht nur die Familie betroffen ist, sondern, ich sage das bewusst, auch private und öffentliche Institutionen. Das, was dort passiert, wollen wir offenbar in der Mehrheit ausblenden. Das kann ich nicht unterstützen. All das, was ich in den letzten vierzig Jahren gesehen habe, kann ich hier nicht einfach ausschalten und ausblenden.

Das scheint mir wichtig, wenn wir ein starkes Signal setzen möchten. Dass wir das möchten, kann ich nachvollziehen - deshalb habe ich keinen Nichteintretensantrag gestellt -, aber dann machen wir es in Artikel 302 ZGB richtig.