preparatory:AB 362354
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-16
Wortprotokoll
Am 12.[NB]Februar dieses Jahres hat der Bundesrat entschieden, dass er den Regelungsbedarf im Bereich der künstlichen Intelligenz sektoriell beurteilen will. Einer dieser Sektoren ist das Urheberrecht. KI-Systeme werden oft mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert, und dieselben KI-Systeme schaffen dann Inhalte, die diejenigen Werke konkurrenzieren, mit denen sie trainiert worden sind. Das ist nicht in Ordnung, vor allem dann nicht, wenn die Kulturschaffenden für die Verwendung ihrer Werke nicht entschädigt werden.
Hier setzt die vorliegende Motion an. Sie will den Anliegen der Kreativwirtschaft und dem Schutz des Innovationsstandortes Schweiz Nachachtung verschaffen und sie in einen angemessenen Interessenausgleich bringen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion. Dafür sprechen folgende Gründe: Die Motion will, dass beim Verwenden von KI-Anwendungen und KI-Ergebnissen die Urheberrechte beachtet werden müssen. Damit nimmt sie eine wesentliche Forderung der Kreativwirtschaft auf. Der Bundesrat will diese Forderung umsetzen. Für den Bundesrat ist aber auch klar, dass einerseits die Rechte der Kultur- und Kreativschaffenden nicht vollständig ausgehöhlt werden dürfen, indem die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für das Verwenden von KI angewendet werden. Andererseits will er auch den Forschungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort Schweiz nicht unnötig einschränken. Darum müssen wir zunächst die Ausnahmen genau anschauen, damit wir weiterhin ein insgesamt ausgewogenes System haben.
Es ist mir auch wichtig, dass eine allfällige Weiterentwicklung des Urheberrechts nicht isoliert erfolgt. Wir werden [PAGE 1589] dabei auch die laufenden Diskussionen in anderen Ländern und insbesondere in der EU und in den USA berücksichtigen müssen. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, die den Kultur- und Kreativschaffenden die notwendige Sicherheit gibt, die gleichzeitig aber auch die berechtigten Interessen der Digitalwirtschaft sowie des Forschungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandortes Schweiz berücksichtigt.
Ihre vorberatende Kommission unterbreitet Ihnen nun einen Abänderungsantrag, weil sie der Auffassung ist, dass die Motion zu detailliert ist und Entscheide vorwegnimmt, die noch vertieft zu prüfen sind. Auch wenn der Bundesrat die Annahme der Motion empfiehlt, bereitet die abgeänderte Motion ebenso den Weg für eine sinnvolle Anpassung des Urheberrechts, und der Bundesrat kann gut mit dieser Variante leben. Der Abänderungsantrag gibt der Verwaltung den nötigen Spielraum bei der Umsetzung. Eine Lösung könnte darin liegen, den Urheberinnen und Urhebern zu ermöglichen, ihre Werke auch im KI-Kontext zu verwerten und diese Verwertung so auszugestalten, dass die technologische Entwicklung in der Schweiz nicht behindert wird.