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preparatory:AB 363875

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag des Bundesrates, die Hinterlassenenrenten auch an nicht verheiratete Hinterlassene mit Kindern auszurichten. Den Grundsatz, die Hinterlassenenrente an das Grossziehen von Kindern und nicht mehr ausschliesslich an den Zivilstand zu knüpfen, erachten wir als richtigen und wichtigen gesellschaftspolitischen Schritt.

Folgen Sie darum bei Artikel 23[NB]ff. der Mehrheit, und lehnen Sie den Antrag der Minderheit Aeschi ab. Er will die Hinterlassenenleistungen an die Ehe knüpfen. Doch alle, die Kinder grossziehen, sollen beim Verlust des anderen Elternteils abgesichert sein. Auch der Antrag der Minderheit Aeschi bei Ziffer II, beim Familienzulagengesetz, ist abzulehnen, und es[NB]ist[NB]der[NB]Mehrheit zu folgen. Die Mehrheit will die Situation für Hinterlassene für den Erhalt von Familienzulagen verbessern.

Bei allen anderen Abstimmungen bitte ich Sie namens der SP-Fraktion, den Minderheiten der SP- und der Grünen Fraktion zu folgen. Die meisten dieser Minderheitsanträge sind finanziell nicht von grosser Tragweite, aber für die Betroffenen im Einzelfall von grosser Bedeutung. Diese Revision soll kein Abbauprojekt sein. Es ist darum unverständlich, warum die Kommissionsmehrheit derart hart und kompromisslos entschieden hat.

Die SP-Fraktion setzt sich klar für den Besitzstand für alle laufenden Renten ein. Wenn jetzt die Rahmenbedingungen geändert werden, so müssen zumindest diejenigen, die heute mit der Absicherung der Witwenrente leben, diese weiter erhalten. Es ist völlig unverständlich, dass gerade diejenigen, die sich sonst für das traditionelle Familienmodell starkmachen, nun all diejenigen Frauen in die Unsicherheit stürzen, die gemäss diesem Familienmodell leben und den Partner verlieren.

Der Besitzstand muss darum auch für kinderlose Witwen gelten, wie es die Minderheit Marti Samira bei Ziffer III fordert. Das bisherige Recht gab diesen Witwen die notwendige Absicherung. Jetzt einfach die Spielregeln zu ändern, ist schlicht unfair. Viele von ihnen leisten in der Familie Betreuungsarbeit, auch wenn sie keine eigenen Kinder grossziehen. Für Kinderlose braucht es zudem auch in Zukunft im Minimum eine längere Übergangsrente, wenn jetzt die Rahmenbedingungen geändert werden.

Keine grosse finanzielle Auswirkung hat der Antrag der Minderheit Meyer Mattea bei Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe d. Hier geht es darum, dass, wenn ein hinterlassener Elternteil durch Tod auch noch sein oder ihr Kind verliert, die Hinterlassenenrente nicht nur für 6 Monate, sondern während 24 Monaten gesprochen werden soll. Der Betrag, den dieser Antrag kostet, ist so gering, dass die Verwaltung nicht in der Lage war, diesen Betrag zu bestimmen. Aber auch das wollte eine Mehrheit nicht. In der Eintretensdebatte hat z.[NB]B. der Vertreter der Grünliberalen Fraktion dafür plädiert, man solle diese 24 Monate Übergangsrente für Kinderlose bezahlen. Wenn aber eine Frau plötzlich kinderlos wird, weil ihr Kind stirbt, dann hat sie das Recht auf diese Rente nicht. Hier sollten Sie wirklich Herz zeigen und wenigstens diesen Minderheitsantrag annehmen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Besitzstandswahrung für alle laufenden Renten für Hinterlassene mit Kindern, Sie haben das schon gehört, unabhängig vom Alter der Kinder. Das ist gut. Doch auch für zukünftige Situationen wäre es richtig, die Rente auch nach dem 25.[NB]Altersjahr des jüngsten Kindes weiterlaufen zu lassen. Oft ist die Ausbildung dann nicht vollständig abgeschlossen. Der Verlust eines Elternteils hinterlässt auch bei Kindern und jungen Erwachsenen Spuren und kann dazu führen, dass sie für ihre Ausbildung länger brauchen und diese nicht mit 25 Jahren abgeschlossen haben.

Es braucht zudem eine bessere Lösung, weil die Erwerbs- und Betreuungsarbeit zwischen den Eltern nach wie vor nicht egalitär aufgeteilt ist und Frauen immer noch rund 15 Prozent weniger verdienen als Männer. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass, wenn man nach dem Verlust des Partners oder der Partnerin Kinder allein grosszieht, die Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist. Der Verlust des geliebten Partners muss verkraftet werden, alles muss allein gestemmt werden. Darum unterstützen Sie bitte den Antrag der Minderheit Piller Carrard bei Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe a. [PAGE 1799]

Ein wichtiger Punkt ist auch die Mindestrente. Ich bitte Sie hier, den Antrag der Minderheit Porchet bei den Artikeln 36 und 37 zu unterstützen.

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